Transparenz des Schichtplans vor der Unterschrift
Jeder Gastgeber im Gastgewerbe verpflichtet sich schriftlich in der Vereinbarung auf einen Schichtplan (z. B. 5 Schichten × 8 Stunden, max. 1 Split-Shift/Woche, 2 aufeinanderfolgende freie Tage). Ohne dies sind Arbeitszeitkonflikte in der Hochsaison so gut wie garantiert.


















































