KA121 vs. KA122 — Erasmus+-Mobilitäts-Förderwege erklärt
KA121 und KA122 sind die beiden zentralen Förderwege für Erasmus+-Mobilität unter Leitaktion 1. KA121 richtet sich an akkreditierte Organisationen, die jährliche Mobilitätsförderung erhalten. KA122 ist für nicht akkreditierte Organisationen, die kurzfristige projektbezogene Förderung beantragen. Beide finanzieren dieselben Mobilitätsaktivitäten — Praktika, Traineeships, Job Shadowing und Personalschulungen — unterscheiden sich aber in Antragsverfahren, Dauer und Flexibilität.
KA121 vs. KA122 — Zentrale Unterschiede
| Zielgruppe | KA121: Erasmus+-akkreditierte Organisationen | KA122: Nicht akkreditierte Organisationen |
| Fördermodell | KA121: Jährliche Mittelzuweisung | KA122: Antrag pro Projekt |
| Projektdauer | KA121: Fortlaufend (Jahreszyklus) | KA122: 6–18 Monate pro Projekt |
| Antragskomplexität | KA121: Vereinfacht (nach Akkreditierung) | KA122: Vollständiger Projektantrag erforderlich |
| Gruppen-Flexibilität | KA121: Mehrere Flüsse pro Jahr | KA122: Im Projektumfang festgelegt |
| Ideal für | KA121: Regelmäßige, wiederkehrende Mobilität | KA122: Einmalige oder erstmalige Mobilität |
| Max. Teilnehmende pro Projekt | KA121: Je nach jährlicher Zuweisung | KA122: Im Antrag festgelegt (typischerweise bis 30) |
So funktioniert KA121
Akkreditierung erhalten
Die Einrichtung beantragt und erhält die Erasmus+-Akkreditierung bei ihrer Nationalen Agentur.
Jährliche Förderung erhalten
Nach der Akkreditierung erhält die Einrichtung ein jährliches Mobilitätsbudget, ohne jedes Jahr erneut beantragen zu müssen.
Mehrere Flüsse planen
Die Einrichtung kann mit ihrer jährlichen Zuweisung mehrere Mobilitätsflüsse im Jahr organisieren.
Jährlich berichten
Am Jahresende reicht die Einrichtung einen Fortschrittsbericht bei der Nationalen Agentur ein.
So funktioniert KA122
Projektantrag einreichen
Die Einrichtung bewirbt sich über den jährlichen Aufruf ihrer Nationalen Agentur um ein konkretes Kurzzeit-Mobilitätsprojekt.
Projektförderung erhalten
Bei Genehmigung erhält die Einrichtung Mittel für die im Antrag definierten Mobilitätsaktivitäten.
Projekt umsetzen
Die Einrichtung organisiert die Aktivitäten innerhalb des genehmigten Zeitrahmens (6–18 Monate).
Abschlussbericht einreichen
Nach Abschluss reicht die Einrichtung einen Abschlussbericht zu Aktivitäten, Ergebnissen und Mittelverwendung ein.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Die richtige Wahl hängt von den Mobilitätszielen und dem Erfahrungsgrad Ihrer Einrichtung ab.
Entscheidungsbaum — In 60 Sekunden zum passenden Förderweg
Beantworten Sie die fünf Fragen der Reihe nach. Das erste „Ja“ bestimmt den Weg. Basierend auf den Förderregeln des Programmleitfadens 2025.
| # | Frage | Falls Ja → Weg | Warum |
|---|---|---|---|
| 1 | Verfügt Ihre Einrichtung bereits über eine gültige Erasmus+-Akkreditierung (KA120)? | KA121 | Die Akkreditierung ist die Eintrittskarte zur jährlichen Förderung — KA122 würde diesen Vorteil verschenken. |
| 2 | Planen Sie ≥ 2 Mobilitätsflüsse pro Jahr für die nächsten 4+ Jahre? | KA121 (nach Akkreditierung) | Die jährliche Zuweisung entfernt Aufrufs-Aufwand und liefert mehrjährige Planbarkeit. |
| 3 | Ist dies das erste Erasmus+-Mobilitätsprojekt Ihrer Einrichtung? | KA122 | Das Kurzzeitprojekt erlaubt Erfahrungsaufbau, bevor Sie sich auf die Qualitätsstandards verpflichten. |
| 4 | Müssen Sie ein konkretes Einmalprojekt umsetzen (z. B. Schulpartnerschaft in einer Stadt)? | KA122 | Ein einmaliges 6–18-Monats-Projekt entspricht exakt dem KA122-Design. |
| 5 | Sind Sie unsicher, ob Sie Mobilität jedes Jahr leisten können? | KA122 | KA121 setzt jährliche Berichterstattung und Kontinuitätserwartungen seitens der Nationalen Agentur voraus. |
Konkrete Zahlen — KA121 vs. KA122 (Programmleitfaden 2025)
Referenzwerte aus dem Erasmus+-Programmleitfaden 2025. Nationale Agenturen können zusätzlich nationale Obergrenzen anwenden.
| Position | KA121 | KA122 |
|---|---|---|
| Projektdauer | 12, 24 oder 36 Monate (jährlich) | 6 bis 18 Monate |
| Antragsfrist (2025) | Jährliche Budgetmitteilung (kein Jahresaufruf) | 20. Februar & 1. Oktober (indikativ) |
| Max. Mobilitäten pro Projekt | Je nach jährlicher Zuweisung und Akkreditierungsprofil | Bis zu 30 Mobilitäten pro Projekt |
| Erforderliche Dokumente | Gültige KA120-Akkreditierung; Erasmus-Plan | Vollständiges Antragsformular |
| Typische Erfolgsquote (erstmalig) | n. z. (post-akkreditierung, zuweisungsbasiert) | ≈ 40–60 % (variiert je nach Nationaler Agentur) |
| Erasmus-Qualitätsstandards | Verpflichtend, geprüft | Verpflichtend, geprüft |
| Wechselpfad | Kann unbefristet akkreditiert bleiben | Kann KA120 parallel für den nächsten Zyklus beantragen |
Häufige Fragen
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen der Europäischen Kommission, Nationalagenturen und anerkannter EU-Institutionen, die für diesen Leitfaden verwendet wurden.
- Erasmus+-Akkreditierung (KA120) — VET, Schule & Erwachsenenbildung
Europäische Kommission — DG EAC — Voraussetzung für den Zugang zur jährlichen KA121-Mobilitätsförderung.
- Erasmus-Qualitätsstandards
Europäische Kommission — Verbindliche Standards, die jedes KA121-/KA122-Projekt einhalten muss.
- KA121 — Akkreditierte Mobilitätsprojekte (Aufruf)
Europäische Kommission
- KA122 — Kurzzeitige Mobilitätsprojekte (Aufruf)
Europäische Kommission
- EU Funding & Tenders Portal — Erasmus+-Aufrufe
Europäische Kommission — Aktuelle Fristen und offizielle Antragsformulare für KA121 und KA122.
- Erasmus+ Programmleitfaden 2025
Europäische Kommission
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