Gesetzgebung für Praktika und Studentenvisum in Ungarn
Ungarn, im Herzen Mitteleuropas gelegen, ist nicht nur für seine reiche Geschichte und seine Thermalbäder bekannt, sondern auch als Drehscheibe für Studenten und angehende Fachkräfte.
Die Nation ist geprägt von ihrem einzigartigen magyarischen Erbe, das eine Mischung aus mitteleuropäischen Traditionen und Einflüssen widerspiegelt.
Seine zentrale Lage in Europa macht es zu einem Magneten für internationale Unternehmen und Bildungseinrichtungen und bietet Studenten ein Tor zu einem globalen Netzwerk und die Möglichkeit, mit einigen der weltweit führenden Organisationen zusammenzuarbeiten.
Tauchen Sie ein in die vielfältigen Möglichkeiten und gewinnen Sie einen Einblick in die Vorschriften für Praktika und Studentenvisa in Ungarn. Piktalent bietet aktuelle und sachdienliche Informationen zu diesem Thema.
EU-Bürger
Da Ungarn Mitglied der Europäischen Union ist, wird seine Gesetzgebung von europäischen Richtlinien und internationalen Trends beeinflusst, insbesondere im Bereich Arbeit und Beschäftigung.
Für diejenigen, die ein Praktikum in Ungarn in Erwägung ziehen, ist es unerlässlich, sich mit den lokalen Vorschriften und Praktiken vertraut zu machen.
Hier ist ein umfassender Leitfaden:
1. Registrierung in Ungarn für Praktika
Seit Ungarn 2007 dem Schengen-Raum beigetreten ist, sind Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, die in einem anderen Schengen-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, in Ungarn für Aufenthalte unter 3 Monaten gültig.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen müssen EU-/EWR-Bürger bestimmte Zulassungskriterien erfüllen:
- Sie planen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
- Sie verfügen über ausreichende Mittel für sich und ihre Familienangehörigen, um sicherzustellen, dass sie nicht zu einer Belastung für das ungarische Sozialhilfesystem werden.
Außerdem müssen sie über eine umfassende Krankenversicherung verfügen oder sicherstellen, dass sie über die Mittel zur Deckung solcher Leistungen verfügen. - Wenn sie an einer Bildungseinrichtung in Ungarn eingeschrieben sind, müssen sie über ausreichende Mittel für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts und eine angemessene Krankenversicherung verfügen.
Die Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger ist unbegrenzt gültig und muss von einem gültigen Reisedokument oder einem persönlichen Ausweis begleitet werden.
Die Verwaltungsgebühr für den Erhalt dieser Bescheinigung beträgt 1.000 HUF (3 EUR).
Wenn die Dauer des Praktikums 3 Monate überschreitet, ist eine Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde obligatorisch.
Für Aufenthalte von weniger als 3 Monaten wird eine Anmeldung empfohlen, ist aber nicht obligatorisch.
2. Praktikumsvertrag
In Ungarn werden Studenten oft auf der Grundlage eines Praktikumsvertrags beschäftigt , der die Arbeitgeber verpflichtet, die Praktikanten für ihre Arbeit zu entlohnen. Diese gesetzliche Bestimmung stellt sicher, dass Praktikanten, auch aus Nicht-EU-Staaten, nach ungarischem Arbeitsrecht vergütet und geschützt werden.
Das wichtigste offizielle Dokument zu Praktika in der Hochschulbildung ist die Regierungsverordnung 230/2012 (VIII. 28.).
3. Arbeiten als ausländischer Praktikant:
Während viele Praktika in Ungarn unbezahlt sind, können einige ein Gehalt bieten.
Vergütung für Praktikanten in der beruflichen Bildung:
- Studenten erhalten ein Gehalt für ihre Arbeit während des Praktikums.
Der Betrag liegt zwischen 100.000 und 170.000 HUF (etwa 270 bis 457 EUR).
Vergütung für Praktikanten im Hochschulbereich:
- Das Gesetz CCIV von 2011 über die nationale Hochschulbildung legt fest, dass Studenten während einer ununterbrochenen Praxisphase von mindestens sechs Wochen und eines dualen Studiengangs eine Vergütung erhalten müssen.
Der Betrag beläuft sich auf 65% der vorgeschriebenen niedrigsten Vergütung für Arbeit (Mindestlohn).
Wenn nicht anders vereinbart, zahlt der Arbeitsplatz diesen Betrag.
Studentenjobs als Praktika:
- Seit 2016 sind Studentenjobs als Praktika zugelassen.
Vereinigungen für studentische Arbeitskräfte können Praktika von Studenten zertifizieren, wenn das Unternehmen, in dem die Studenten arbeiten, erklärt, dass die Arbeitsbedingungen mit den Anforderungen für Praktika übereinstimmen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen zwar einen Überblick über Praktikumsverträge und Vergütungen für Praktikanten in Ungarn geben, dass aber spezifische Details, vor allem in Bezug auf unbezahlte Praktika und die Unterscheidung zwischen schulischen und außerschulischen Praktika, eine Konsultation mit spezialisierten Quellen oder Rechtsexperten in Ungarn erfordern können.
4. Versicherung für Praktikanten
EU-Bürger haben mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Zugang zur medizinischen Grundversorgung in Ungarn.
Für längere Aufenthalte wird jedoch der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung in Ungarn empfohlen.
5. Sozialversicherungsbeiträge für Praktika in Ungarn
In Ungarn finden Studenten, vor allem aus der EU, oft eine Beschäftigung über Studentenorganisationen.
Diese Organisationen schlagen die Brücke zwischen Arbeitgebern und Studenten, indem sie Zahlungen und Verwaltungsaufgaben übernehmen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Beschäftigungsstrukturen:
- Organisationen für Studentenarbeit: Studenten, die über diese Organisationen eingestellt werden, sind von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, die derzeit 7% betragen.
Außerdem werden die Arbeitgeber nicht mit der Sozialabgabe belastet, die derzeit bei 15,5% liegt.
Die Zahlungen an Studentenorganisationen sollten mindestens 117,8% des Verdienstes des Studenten betragen, um sicherzustellen, dass alle Kosten gedeckt sind.
Studenten müssen mindestens den Netto-Mindestlohn pro Stunde erhalten.
Ps. Piktalent fällt nicht in diese Kategorie. - Reguläre Beschäftigung: Wenn Studenten direkt angestellt sind, zieht der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag von 7% von ihrem Gehalt ab.
Außerdem sind die Arbeitgeber für die 15,5% Sozialabgaben verantwortlich.
In Anbetracht dieser Abgaben ist die direkte Beschäftigung für Studentenpraktika weniger geeignet. - Agenturvertrag: Einige Praktika laufen über Agenturverträge, insbesondere für projektbezogene Aufgaben.
Studenten können 10% von ihrer Steuerbemessungsgrundlage für „Ausgaben“ abziehen.
Sie sind nur dann beitragspflichtig, wenn ihr Honorar 30% des monatlichen Mindestlohns oder 2.000 HUF täglich übersteigt.
Die Arbeitgeber müssen jedoch die Sozialabgaben abführen. - Vereinfachte Beschäftigung: Bestimmte Sektoren, wie die Landwirtschaft und der Film, nutzen die vereinfachte Beschäftigung.
Die Studenten erhalten ihren Nettolohn, während die Arbeitgeber je nach Sektor einen täglichen Beitrag zahlen.
Der Lohn sollte mindestens 85% des Mindestlohns oder 87% des garantierten Mindestlohns betragen. - Sozialbeiträge und Einkommensteuer: Arbeitgeber in Ungarn müssen bestimmte Steuern und Abgaben auf die Bruttolöhne ihrer Mitarbeiter zahlen. Hier ist eine Aufschlüsselung:
- Sozialabgaben: 15,5% (Arbeitgeber)
- Berufsbezogener Beitrag: 1,5% (Arbeitgeber)
- Persönliche Einkommensteuer: 15% (Arbeitnehmer)
- Rentenbeitrag: 10% (Arbeitnehmer)
- Beitrag zur Sozialversicherung: 7% (Arbeitnehmer)
- Beschäftigungsbeitrag: 1,5% (Arbeitnehmer) Insgesamt: 33,5% (Arbeitnehmer), 17% (Arbeitgeber)
Die Kenntnis dieser Strukturen und Beiträge ist von entscheidender Bedeutung, wenn Sie in Ungarn Praktikanten einstellen möchten, insbesondere aus der EU.
Es stellt die Einhaltung der Vorschriften sicher und hilft dabei, wettbewerbsfähige Pakete anzubieten.
Nicht-EU-Bürger
Ungarn verfügt im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung und internationalen Trends weiterhin über einen umfassenden Rechtsrahmen für Praktika und die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger.
Die Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck eines Praktikums ist nach wie vor ein zentrales Dokument, das Nicht-EU-Bürger erhalten müssen, um in Ungarn legal ein Praktikum zu absolvieren.
1. Visa- und Aufenthaltsinformationen für Nicht-EU-Bürger in Ungarn
Ungarn ist Teil der Europäischen Union (EU) und des Schengener Abkommens, was es zu einem begehrten Ziel für Unternehmen und internationale Talente macht.
Nicht-EU-Bürger, die länger als 90 Tage in Ungarn leben möchten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Das ungarische Amt für Einwanderung und Staatsangehörigkeit ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Niederlassung, Aufenthalt, Staatsbürgerschaft und Flüchtlingsasyl zuständig.
- Erstes Visum: Nicht-EU-Bürger müssen bei ihrem örtlichen ungarischen Konsulat ein Visum beantragen.
Dieses Visum ist ab dem Datum der Einreise in den Schengen-Raum für 30 Tage gültig. - Aufenthaltsgenehmigung: Innerhalb der ersten 30 Tage nach Ihrer Ankunft müssen Sie die ungarische Einwanderungsbehörde aufsuchen, um sich anzumelden und die endgültige Schengen-Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Im zweiten Jahr können Nicht-EU-Bürger bei der ungarischen Einwanderungsbehörde eine ungarische Aufenthaltserlaubnis beantragen. - Unterlagen: In der Regel müssen Antragsteller einen Reisepass, eine Geburtsurkunde, einen Nachweis über finanzielle Unterstützung, eine Krankenversicherung, einen Unterkunftsnachweis und andere relevante Dokumente vorlegen, je nach Art der Genehmigung.
Ungarn bietet verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, darunter Genehmigungen für freiwillige Aktivitäten, Studium, Familienzusammenführung, medizinische Behandlungen und mehr.
Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Art der Genehmigung variieren.
2. Aufenthaltsgenehmigung für Praktika
- Teilnahmeberechtigung: Nicht-EU-Bürger müssen eine Ausbildungsvereinbarung abschließen, um ein Praktikum in Ungarn absolvieren zu können.
In dieser Vereinbarung muss bestätigt werden, dass sie vor kurzem einen Hochschulabschluss erworben haben oder sich in einer anerkannten Einrichtung in Ausbildung befinden. - Sprachkenntnisse: Ungarn legt Wert auf effektive Kommunikation.
Daher müssen Praktikanten über angemessene Sprachkenntnisse verfügen, um sicherzustellen, dass sie sich effektiv in ihre Aufgaben einbringen und in die ungarische Arbeitskultur integrieren können. -
Erweiterungen & Ausnahmen:
- Dauer: Die Aufenthaltserlaubnis für Praktika ist nicht verlängerbar und auf sechs Monate begrenzt.
- Ausnahmen: Einige Drittstaatsangehörige können aufgrund bestimmter Vorschriften oder bilateraler Abkommen nicht für diese Genehmigung in Frage kommen.
Es ist wichtig, dass Sie sich vorher vergewissern, ob Sie dazu berechtigt sind.
3. Arbeitsdynamik während des Praktikums:
Die Besonderheiten der Arbeit während eines Praktikums, wie z.B. die Arbeitszeiten und zusätzliche Leistungen, sind nicht immer eindeutig geregelt.
Es empfiehlt sich, entweder gründlich zu recherchieren oder einen Rechtsexperten zu konsultieren, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.
4. Post-Praktikum
Nachdem Sie das Praktikum absolviert haben, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass die ungarischen Gesetze eingehalten werden.
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Wichtige Schritte für ein reibungsloses Erlebnis:
- Gesundheitswesen: Ungarn hat ein solides Gesundheitssystem.
Praktikanten sollten entweder eine gültige Krankenversicherung haben oder sicherstellen, dass sie über die finanziellen Mittel verfügen, um mögliche Kosten für die Gesundheitsversorgung zu decken. - Benachrichtigung: Jede Änderung der eigenen Situation, wie z.B. Adresse, berufliche Stellung oder Gesundheitszustand, sollte der Einwanderungsbehörde umgehend mitgeteilt werden.
- Gesundheitswesen: Ungarn hat ein solides Gesundheitssystem.
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Zusätzliche Empfehlungen:
- Anmeldung der Unterkunft: Es ist wichtig, eine Kopie des Formulars zur Unterkunftsanmeldung aufzubewahren.
Dieses Dokument kann für verschiedene Verwaltungsvorgänge entscheidend sein. - Gültigkeit des Reisedokuments: Um Komplikationen zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass die Gültigkeit Ihres Reisedokuments die Dauer Ihrer Aufenthaltsgenehmigung um mindestens drei Monate übersteigt.
- Kontaktaufnahme mit der Regionaldirektion: Bei der Einreise nach Ungarn ist es von Vorteil, die Regionaldirektion zu besuchen.
Dieser Besuch kann Ihnen Klarheit über verschiedene Aspekte Ihres Aufenthalts und Ihres Praktikums verschaffen.
- Anmeldung der Unterkunft: Es ist wichtig, eine Kopie des Formulars zur Unterkunftsanmeldung aufzubewahren.
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Zusätzliche Anmerkungen
- Gebührenbefreiung: Bestimmte Kategorien, wie ukrainische Staatsbürger und weißrussische Staatsbürger, die zum Studium oder zur Arbeit kommen, sind von den Verwaltungsgebühren für die Ausstellung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen befreit.
- Beschäftigung von Personen mit vorübergehendem Schutz: Arbeitgeber müssen ein spezielles Formular verwenden, um den Beginn und das Ende der Beschäftigung von Personen mit vorübergehendem Schutz zu melden.
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Häufig gestellte Fragen
EU/EWR-Bürger müssen planen zu arbeiten, über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.
Wenn sie an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, benötigen sie Mittel für den gesamten Aufenthalt.
Eine Anmeldung ist für Praktika von mehr als 3 Monaten obligatorisch.
Die Regierungsverordnung 230/2012 (VIII. 28.) ist das wichtigste Rechtsdokument, das Praktika im ungarischen Hochschulwesen regelt.
Einige Praktika, insbesondere in der beruflichen Bildung, bieten Gehälter zwischen 100.000 und 170.000 HUF (etwa 270 bis 457 EUR).
Praktika im Hochschulbereich können eine Vergütung von 65% des Mindestlohns bieten.
EU-Bürger können die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für die medizinische Grundversorgung nutzen.
Für längere Aufenthalte wird jedoch eine zusätzliche Krankenversicherung empfohlen.
Studenten, die über Studentenorganisationen angestellt sind, sind von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Bei direkter Anstellung werden 7% vom Gehalt abgezogen.
Agenturverträge erlauben Abzüge für Ausgaben.
Für die vereinfachte Beschäftigung gelten besondere Regeln für die Beiträge.
Die Arbeitgeber in Ungarn sind für verschiedene Steuern und Abgaben verantwortlich, darunter die Sozialversicherungssteuer (15,5%) und der Berufsbildungsbeitrag (1,5%).
Auch die Arbeitnehmer zahlen Einkommenssteuer (15%) und andere Beiträge.
Die Gesamtbeiträge belaufen sich auf 33,5% für Arbeitnehmer und 17% für Arbeitgeber.
Nicht-EU-Bürger müssen ein Visum beantragen und dann innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ankunft die ungarische Einwanderungsbehörde aufsuchen, um eine Schengen-Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Für Praktika sind ein Ausbildungsvertrag und Sprachkenntnisse erforderlich.
Nein, die Aufenthaltserlaubnis für Praktika ist nicht verlängerbar und auf sechs Monate begrenzt.
Die Details der Arbeit für Praktikanten können variieren, daher ist es ratsam, Nachforschungen anzustellen oder einen Anwalt zu konsultieren, um die Rechte und Pflichten zu verstehen.
Ja, bestimmte Kategorien wie ukrainische und weißrussische Staatsbürger, die zum Studium oder zur Arbeit kommen, sind von den Verwaltungsgebühren für die Ausstellung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen befreit.
Viele ungarische Praktika sind unbezahlt, und die Chancen auf eine Festanstellung sind gering. Praktikanten arbeiten oft innerhalb einer hierarchischen Struktur und konzentrieren sich auf zugewiesene Aufgaben.