Gesetzgebung für Praktika und Studentenvisum in Luxemburg

Leitfaden für die reibungslose Abwicklung von Praktika und Studentenvisa in Luxemburg

Luxemburg, das Herz Europas, ist nicht nur ein Finanzzentrum, sondern auch ein Land der Möglichkeiten für Studenten und junge Berufstätige.
Luxemburg verfügt über ein multikulturelles Umfeld mit einer Mischung aus französischen, deutschen und luxemburgischen Einflüssen.
Seine strategische Lage in Europa macht es zu einem Hotspot für internationale Unternehmen und Institutionen.
Für Studenten bedeutet dies den Zugang zu einem globalen Netzwerk und die Chance, mit einigen der weltweit führenden Unternehmen zusammenzuarbeiten.

Entdecken Sie grenzenlose Möglichkeiten: Hier finden Sie Expertenwissen zu Praktikumsbestimmungen und Visumsanträgen für Studenten in Luxemburg. Piktalent bietet aktuelle Informationen zu diesem Thema. Wenn Sie EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind und ein Praktikum im Großherzogtum in Betracht ziehen, sollten Sie Folgendes wissen.

EU Bürger

Wenn Sie als EU-Bürger gerade in diesem malerischen Großherzogtum angekommen sind, finden Sie hier einen umfassenden Leitfaden, der Ihnen hilft, sich reibungslos einzuleben:

1. Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen für ein Praktikum in Luxemburg:

  • Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft: Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist unerlässlich.
  • Praktikumsvereinbarung: Eine unterzeichnete Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Arbeitgeber und Ihrer Bildungseinrichtung (falls zutreffend), in der die Bedingungen, die Dauer und die Ziele des Praktikums im Detail festgelegt sind.
  • Dauer: Praktika dauern in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten, aber das kann je nach Arbeitgeber und Art des Praktikums variieren.
  • Sprachkenntnisse: Während viele Praktika auf Englisch abgehalten werden, können Kenntnisse in Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch von Vorteil sein.

2. Registrierung und Wohnsitz:

  • Anmeldung bei der Gemeinde: Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der örtlichen Gemeinde an.
    Dies ist ein obligatorischer Schritt für jeden, der länger als 3 Monate in Luxemburg bleiben möchte.
  • Wohnsitzbescheinigung für EU-Bürger: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie diese Bescheinigung, die Ihr Recht auf Aufenthalt in Luxemburg bestätigt.

3. Soziale Sicherheit und Gesundheitsvorsorge:

  • Anmeldung beim CCSS: Praktikanten werden als Arbeitnehmer betrachtet und sollten bei der Gemeinsamen Stelle für Soziale Sicherheit (CCSS) angemeldet sein.
  • Krankenversicherung: Sobald Sie bei CCSS registriert sind, sind Sie durch die nationale Krankenversicherung abgedeckt.
    Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Sozialversicherungskarte dabei haben, wenn Sie medizinische Fachkräfte aufsuchen.

4. Arbeitsrechte und Vorschriften:

  • Arbeitszeiten: Praktikanten arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche, dies kann jedoch je nach Branche und Unternehmen variieren.
  • Entlohnung: Während einige Praktika unbezahlt sind, bieten viele ein Stipendium oder eine Vergütung.
    Stellen Sie sicher, dass dies in Ihrer Praktikumsvereinbarung klargestellt ist.
  • Feiertage: Praktikanten haben in der Regel Anspruch auf gesetzliche Feiertage und können auch Urlaubstage im Verhältnis zu ihrer Praktikumsdauer erhalten.

5. Beendigung des Praktikums:

  • Feedback und Bewertung: Die meisten Arbeitgeber führen eine Abschlussbewertung durch.
    Dies ist eine Gelegenheit, Feedback zu erhalten und mögliche zukünftige Chancen zu besprechen.
  • Exmatrikulation: Wenn Sie Luxemburg nach Ihrem Praktikum verlassen, denken Sie daran, sich bei der örtlichen Gemeinde und allen anderen relevanten Institutionen abzumelden.

Nicht-EU-Bürger

Luxemburg, ein Schmelztiegel der Kulturen und ein Zentrum der internationalen Wirtschaft, lockt junge Talente aus der ganzen Welt an.
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind und ein Praktikum in diesem europäischen Juwel absolvieren möchten, finden Sie hier Ihren Fahrplan für eine erfolgreiche Reise.

Luxemburg ist ein wichtiges Mitglied der Europäischen Union und hat besondere Visabestimmungen für Nicht-EU/EWR-Bürger, die ein Praktikum in Luxemburg absolvieren möchten.
Hier ist ein allgemeiner Überblick:

Teilnahmeberechtigung und Anforderungen:
  • Praktikumsvertrag: Sichern Sie sich ein formelles Praktikumsangebot von einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen oder einer Organisation.
    In dieser Vereinbarung sollten die Ziele, die Dauer und die Bedingungen des Praktikums festgelegt werden.
  • Gültiger Reisepass: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts und vorzugsweise für einige Monate darüber hinaus gültig ist.
  • Dauer: Praktika können variieren, dauern aber in der Regel 3 bis 12 Monate.
  • Sprachkenntnisse: Obwohl viele Unternehmen in englischer Sprache arbeiten, können Ihnen Kenntnisse in Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch einen Vorteil verschaffen.
Visum und Aufenthaltsgenehmigung:

1. Visum für Kurzaufenthalte (Typ C):

  • Dauer: Für Praktika mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen.
  • Beantragung: Je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers kann ein Schengen-Kurzzeitvisum erforderlich sein.
    Dieses Visum erlaubt Reisen durch den Schengen-Raum.
  • Dokumente: In der Regel werden der Nachweis einer Praktikumsvereinbarung, eine Reiseversicherung, der Nachweis einer Unterkunft und finanzielle Mittel verlangt.

2. Nationales Visum (Typ D) für Praktika:

  • Dauer: Für Praktika, die länger als 90 Tage dauern.
  • Vorläufige Aufenthaltsgenehmigung: Bevor Sie ein Visum des Typs D beantragen, müssen Nicht-EU/EWR-Bürger in der Regel eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung von der luxemburgischen Einwanderungsbehörde einholen.
    In diesem Dokument wird die Genehmigung für den geplanten Aufenthalt dargelegt, woraufhin der eigentliche Visumantrag gestellt werden kann.
  • Dokumente: Neben den Standarddokumenten (wie Reisepass, Fotos und Krankenversicherung) muss der Bewerber die Praktikumsvereinbarung, einen Nachweis über die Unterkunft in Luxemburg und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorlegen.

3. Aufenthaltsgenehmigung für Praktikanten:

  • Nach der Ankunft: Sobald der Nicht-EU/EWR-Bürger mit einem gültigen Visum des Typs D in Luxemburg eintrifft, muss er eine Aufenthaltsgenehmigung für Praktikanten beantragen.
    Mit dieser Genehmigung wird ihr verlängerter Aufenthalt für die Dauer des Praktikums bestätigt.
  • Dokumente: Wohnsitznachweis, Gesundheitscheck (falls zutreffend) und das Original der Praktikumsvereinbarung gehören zu den erforderlichen Dokumenten.

4. EU/EWR-Staatsangehörige:

  • Vereinfachtes Verfahren: EU/EWR-Bürger benötigen kein Visum, um ein Praktikum in Luxemburg zu absolvieren.
    Wenn das Praktikum jedoch länger als 90 Tage dauert, müssen sie sich bei ihrer örtlichen Gemeinde anmelden und eine Anmeldebescheinigung erhalten.
Wir empfehlen Ihnen, die offiziellen Webseiten der Einwanderungsdirektion des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten in Luxemburg zu besuchen oder die luxemburgischen Konsulate in Ihrem Land zu konsultieren, um aktuelle und genaue Informationen zu erhalten.

Luxemburgische Arbeitsvisa

Arbeitsplatzbestimmungen für Ausländer
EU / NICHT EU
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Häufig gestellte Fragen

EU-Bürger benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, eine unterzeichnete Praktikumsvereinbarung und können von Französisch-, Deutsch- oder Luxemburgisch-Kenntnissen profitieren.
Praktika dauern in der Regel 3-6 Monate.

Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen bei der örtlichen Gemeinde an.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Aufenthaltsbescheinigung, die Ihren Aufenthalt bestätigt.

Praktikanten müssen sich bei der Gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt (CCSS) anmelden und sind in der staatlichen Krankenversicherung versichert.

Praktikanten arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche.
Einige Praktika bieten ein Stipendium, und Praktikanten erhalten gesetzliche Feiertage und anteilige Urlaubstage.

Sie benötigen eine formelle Praktikumsvereinbarung, einen gültigen Reisepass und je nach Dauer des Praktikums entweder ein Kurzzeitvisum (Typ
C) oder ein nationales Visum (Typ
D).
Sprachkenntnisse in Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch können von Vorteil sein.

Üblicherweise dauern Praktika zwischen 3 und 12 Monaten.

Für bis zu 90 Tage benötigen Sie je nach Staatsangehörigkeit ein Schengen-Kurzzeitvisum.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen erhalten Sie eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung und beantragen dann ein Visum des Typs D.
Nach der Ankunft beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Praktikanten.

Sie brauchen kein Visum. Wenn Sie ein Praktikum von mehr als 90 Tagen machen, sollten Sie sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde anmelden.

Informieren Sie sich auf den offiziellen Websites der luxemburgischen Einwanderungsbehörde oder konsultieren Sie die luxemburgischen Konsulate in Ihrem Land.

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