Belgische Arbeitsvisa: Arbeitsbestimmungen und Anforderungen
Sind Sie bereit, Ihre Karriere in Belgien voranzutreiben?
Belgien bietet mit seiner multikulturellen Gesellschaft, seiner starken Wirtschaft und seiner geografischen Lage im Herzen Europas eine einzigartige berufliche Chance für diejenigen, die ihren beruflichen Horizont erweitern möchten.
Unabhängig davon, ob Sie Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind, ist es wichtig, die Vorschriften für Arbeitsvisa und die beruflichen Anforderungen zu kennen, um sich erfolgreich in der belgischen Arbeitswelt zurechtzufinden.
Unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft vermittelt dieser Leitfaden sowohl EU-Bürgern als auch Nicht-EU-Bürgern wertvolle Einblicke, um sich auf dem belgischen Arbeitsmarkt zurechtzufinden und ihre Karriereziele mit Zuversicht zu erreichen.
EU Bürger
Als Staatsbürger haben Sie uneingeschränkten Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt.
Die wichtigste gesetzliche Anforderung sind die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, die die Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Rente, Krankheit und Invalidität abdecken.
Die Arbeitgeber ziehen diese Beiträge automatisch von Ihrem Gehalt ab.
EU-Bürger
EU-Bürger sowie Bürger aus dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum – EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz haben das Recht, in Belgien zu leben und zu arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum zu benötigen.
Bei Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie sich innerhalb von 8 Arbeitstagen bei Ihrer örtlichen Gemeinde (commune/gemeente) anmelden, wenn Sie länger als drei Monate bleiben möchten.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Aufenthaltskarte, die auch als E-Karte bezeichnet wird.
Die Kenntnis einer oder mehrerer belgischer Amtssprachen (Niederländisch, Französisch und Deutsch) wird oft vorausgesetzt, obwohl Englisch im Geschäftsleben weit verbreitet ist.
Nicht-EU-Bürger
Für Nicht-EU-Bürger wird die Situation etwas komplizierter.
Um in Belgien zu arbeiten, benötigen sie eine Arbeitserlaubnis, mit einigen Ausnahmen.
Die Art der erforderlichen Arbeitserlaubnis hängt von der Art und Dauer der Arbeit ab.
Ab September 2021 gibt es drei Arten von Arbeitserlaubnissen:
-
Arbeitsgenehmigung A: Diese Erlaubnis erlaubt es Ihnen, für einen beliebigen Arbeitgeber auf unbegrenzte Zeit zu arbeiten.
Es ist schwierig, sie zu erhalten, da Sie in einem bestimmten Zeitraum vier Jahre lang gearbeitet haben müssen, während Sie eine Arbeitserlaubnis B besitzen. -
Arbeitserlaubnis B: Arbeitgeber beantragen diese Erlaubnis in der Regel im Namen des Arbeitnehmers für eine bestimmte Tätigkeit.
Sie ist für ein Jahr gültig und kann verlängert werden. -
Arbeitsgenehmigung C: Diese Erlaubnis erlaubt es Ihnen, für jeden Arbeitgeber zu arbeiten und wird in der Regel für bestimmte Kategorien von Ausländern ausgestellt, z.B. für Asylbewerber.
Darüber hinaus benötigen Nicht-EU-Bürger ein „Typ D“-Visum, im Wesentlichen ein Langzeitvisum, um legal in dem Land zu leben und zu arbeiten, wofür der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, einer Krankenversicherung und einer Unterkunft erforderlich ist.
Ihr zukünftiger Arbeitgeber wird in der Regel das Verfahren einleiten, indem er Ihre Arbeitserlaubnis beantragt.
Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, können Sie bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.
Darüber hinaus fasst die Einheitserlaubnis, die im Anschluss an die europäische Richtlinie 2011/98/EU eingeführt wurde, die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis in einem einzigen Dokument für Nicht-EU-Arbeitnehmer zusammen, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen.
Dieser Antrag wird in der Regel vom Arbeitgeber initiiert.
Die Navigation durch die belgische Arbeitslandschaft kann angesichts der verschiedenen Vorschriften und Anforderungen überwältigend erscheinen.
Ein klares Verständnis dieser Aspekte, gepaart mit den richtigen Ressourcen, kann diese Reise jedoch erheblich vereinfachen.
Ob Sie nun Einheimischer, EU-Bürger oder von außerhalb der EU kommen, die Möglichkeiten auf dem belgischen Arbeitsmarkt sind zahlreich und vielfältig, vorausgesetzt, Sie wissen, wie Sie sie nutzen können.
Lassen Sie sich durch das Visumverfahren nicht stressen
Buchen Sie ein 30-minütiges Gespräch Premium VISA-DienstleistungPiktalent Dienstleistungen für Belgien
Wir bieten zahlreiche Dienste, damit Ihr Praktikum ein unvergessliches Erlebnis wird.
Häufig gestellte Fragen
Ja, EU-Bürger genießen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU und können in Belgien ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
Ja, Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, um in Belgien zu arbeiten.
Die Art der Erlaubnis hängt von der Art und Dauer der Arbeit ab.
Die Einheitserlaubnis, die nach der europäischen Richtlinie 2011/98/EU eingeführt wurde, ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die sich länger als 90 Tage in Belgien aufhalten möchten.
In der Regel leitet der potenzielle Arbeitgeber das Antragsverfahren für die Arbeitserlaubnis im Namen des Nicht-EU-Bürgers ein.
Ja, es gibt einige Ausnahmen, die auf besonderen Bedingungen beruhen, wie der Dauer und Art der Arbeit oder der Nationalität des Arbeitnehmers.
Die wichtigste gesetzliche Vorschrift für belgische Bürger sind die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, die verschiedene Leistungen abdecken.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach den spezifischen Umständen und der Art der Arbeitserlaubnis.
Im Allgemeinen dauert sie zwischen einigen Wochen und einigen Monaten.
Ja, Nicht-EU-Studenten, die ihren Abschluss an einer belgischen Hochschule gemacht haben, können eine Arbeitserlaubnis beantragen, nachdem sie eine Stelle gefunden haben, die bestimmte Bedingungen erfüllt, wie zum Beispiel ein Mindestgehalt.
Wenn ein EU-Bürger seinen Arbeitsplatz verliert, während er in Belgien lebt, behält er normalerweise sein Recht, im Land zu bleiben.
Sie können unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosenunterstützung beantragen.
Ja, ein Nicht-EU-Bürger kann in Belgien ein Unternehmen gründen.
Sie benötigen eine Professional Card, die als Erlaubnis zur Selbstständigkeit dient.
Die Gültigkeitsdauer der einmaligen Erlaubnis entspricht in der Regel der Dauer des Arbeitsvertrags und beträgt maximal 3 Jahre.
Sie kann nach diesem Zeitraum verlängert werden.
Belgien hat drei Amtssprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch.
Die Sprachanforderungen hängen von der Stelle und der Region ab, in der Sie beschäftigt sind.
Ja, als Nicht-EU-Bürger mit einer gültigen Arbeitserlaubnis können Sie eine Familienzusammenführung beantragen, um Ihren Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder nach Belgien zu holen.
Nicht-EU-Bürger, die mit einer gültigen Arbeitserlaubnis in Belgien arbeiten, unterliegen im Allgemeinen dem belgischen Sozialversicherungssystem.
Eine Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer kann schwerwiegende Folgen haben, darunter Geldstrafen, Abschiebung und ein Einreiseverbot in den Schengen-Raum. Achten Sie immer darauf, Ihre Genehmigungen und Visa rechtzeitig zu erneuern.