Gesetzgebung für Praktika und Studentenvisum in Deutschland

Ein Leitfaden zur Nutzung von Chancen im Ausland

Wenn Sie Student oder Hochschulabsolvent sind und in Deutschland Berufserfahrung sammeln möchten, sollten Sie die neuesten Vorschriften für Praktika kennen. Bei der Fülle an Informationen kann es jedoch schwierig sein, sich in den gesetzlichen Bestimmungen zurechtzufinden und die besten Möglichkeiten zu finden. Das ist der Grund Piktalent ins Spiel.

Sowohl deutsche Staatsangehörige als auch Ausländer müssen sich an bestimmte Praktikumsvorschriften halten, um die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts zu gewährleisten.
Die Vorschriften sind jedoch unterschiedlich, je nachdem, ob Sie Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind.

EU-Bürger

Als stolzer Bürger Deutschlands oder eines anderen EU-Landes steht Ihnen die Welt der Praktika in Deutschland weit offen.
Die reiche Geschichte des Landes, seine innovativen Industrien und seine lebendige Kultur machen es zu einem erstklassigen Standort, um wertvolle Berufserfahrung zu sammeln.
Und das Beste daran?
Der Prozess ist für Sie vereinfacht.
Aber wie bei jedem Abenteuer gibt es auch hier ein wenig Vorbereitungsarbeit.

Bleiben Sie länger als 90 Tage?
Wenn Ihr Praktikum oder Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, ist ein kurzer Besuch bei der örtlichen Ausländerbehörde oder dem Bürgeramt erforderlich.
Dort melden Sie sich an und beantragen eine Aufenthaltsgenehmigung.
Das ist ein unkomplizierter Vorgang, der aber unerlässlich ist.

Ausrichten Ihres Praktikums:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Praktikum mit Ihren Studien- oder Karrierezielen übereinstimmt.
Dies ist nicht nur eine Formalität; es geht darum, das Beste aus Ihrer Zeit in Deutschland zu machen.
Und denken Sie daran, dass ein Vollzeitjob oder eine freiberufliche Tätigkeit neben dem Praktikum ein No-Go ist.

Bevor Sie ins kalte Wasser springen:
Wenn Sie Ihr Traumpraktikum gefunden haben, sollten Sie diese kleinen Hinweise im Hinterkopf behalten:

  • Nachweis: Halten Sie den Nachweis Ihrer EU-Staatsbürgerschaft und Ihre Immatrikulationsdaten bereit.
  • Bleiben Sie abgesichert: Gesundheit ist essentiell. Stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Praktikums in Deutschland gültig ist.
  • Unterkunft: Es ist immer gut, sich im Voraus zu überlegen, wo Sie unterkommen werden.
    Ob Schlafsaal, Wohngemeinschaft oder eine andere Unterkunft – ein Ort, an dem Sie sich nach der Arbeit entspannen können, ist entscheidend.
  • Bezahlt werden? Wenn Ihr Praktikum mit einem Stipendium verbunden ist, sollten Sie sich eine Steueridentifikationsnummer und vielleicht sogar ein lokales Bankkonto besorgen.
    Das ist nicht zwingend erforderlich, aber es erspart Ihnen einige internationale Bankgeschäfte.
    Es macht die Geldangelegenheiten einfach reibungsloser.
Deutschland wartet sehnsüchtig auf Ihr Talent und Ihren Enthusiasmus.
Mit diesen Schritten im Hinterkopf wird Ihr Übergang zu einem bereichernden Praktikum in Deutschland reibungslos und unvergesslich sein.
Auf einen neuen Anfang und unvergleichliche Erfahrungen!

Nicht-EU-Bürger

Sich als Nicht-EU-Bürger in der deutschen Praktikumslandschaft zurechtzufinden, kann entmutigend erscheinen, aber mit den richtigen Informationen sind Sie auf dem besten Weg zu einer bereichernden Erfahrung.
Hier ist eine Übersicht:

1. Brauche ich ein Visum? Ob Sie ein Visum benötigen, hängt weitgehend von Ihrer Nationalität ab:

  • Wenn Sie aus der EU, dem EWR, der EFTA oder aus Ländern wie Kanada, Japan, Israel, Australien, Neuseeland, den USA oder Korea kommen, benötigen Sie kein Praktikumsvisum.
    Nach Ihrer Ankunft müssen Sie jedoch innerhalb von zwei Wochen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Für andere ist ein Visum obligatorisch.
    In der Regel benötigen sie eine Arbeitserlaubnis oder ein spezielles Visum, das es ihnen erlaubt, ein Praktikum in Deutschland zu absolvieren.
    Das Visum selbst dient oft dem doppelten Zweck einer Aufenthaltsgenehmigung und einer Arbeitsgenehmigung für die Dauer des Praktikums.
    Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Art des Praktikums, seiner Dauer und anderen Faktoren variieren.

Visum und Arbeitsgenehmigung – Grundlagen:

  • Kurzfristige Praktika (bis zu 90 Tage): Ein Schengen-Visum ist Ihr Ziel. Es ist nicht nur für Touristen, sondern auch für Praktikanten wie Sie, die einen kurzen Aufenthalt in Deutschland anstreben. Dieses Visum deckt oft die Arbeitsgenehmigung für die Dauer des Praktikums ab.

  • Langfristige Praktika (über 90 Tage): Für ein längeres Praktikum benötigen Sie ein nationales Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
    Dieses Visum beinhaltet in der Regel auch die notwendige Arbeitserlaubnis für Ihr Praktikum.
    Die Art des Visums hängt von den Details Ihres Praktikums und den Bestimmungen der deutschen Botschaft in Ihrem Land ab.

Sondervisa:

  • Studienbezogenes Praktikumsvisum: Speziell für Studenten außerhalb der EU.
    Tauchen Sie damit in die deutsche Arbeitskultur ein, sammeln Sie Erfahrungen und knüpfen Sie Kontakte.
    Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

    • Ein Praktikumsvertrag mit einer deutschen Einrichtung.
    • Derzeitige Immatrikulation an einer Universität oder ein Abschluss, der innerhalb der letzten zwei Jahre erworben wurde.
    • Das Praktikum sollte mit Ihrem Studium übereinstimmen.
    • Die deutsche Einrichtung sollte für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Reisekosten für bis zu sechs Monate nach dem Praktikum aufkommen.
  • Ausbildung/Praktikum Visum: Ideal für eine Berufsausbildung oder ein Praktikum.
    Mit diesem Visum können Sie bei anerkannten deutschen Einrichtungen lernen und erhalten die erforderliche Arbeitsgenehmigung.

Für studienbezogene Praktika:

      • Nachweis einer Praktikumsvereinbarung mit einer deutschen Einrichtung.
      • Derzeitige Immatrikulation an einer Universität oder ein in den letzten zwei Jahren erworbener Abschluss.
      • Das Praktikum muss mit Ihrem Studium übereinstimmen.
      • Die aufnehmende Einrichtung muss sich verpflichten, Ihre Lebenshaltungs- und Reisekosten für bis zu sechs Monate nach dem Praktikum zu übernehmen.

Für die Berufsausbildung:

      • Eine Ausbildungsvereinbarung mit einem deutschen Unternehmen.
      • Nachweis der entsprechenden Qualifikationen.
      • Klare Trainingsziele und Dauer.
      • Krankenversicherungsschutz.
      • Nachweis der finanziellen Stabilität.

Schritte zur Bewerbung:

  1. Prüfen Sie Ihre Eignung: Haben Sie ein Praktikumsangebot?
    Stellen Sie sicher, dass es mit Ihren akademischen Zielen übereinstimmt.
    Sie sollten Student oder Hochschulabsolvent sein und über eine gültige Krankenversicherung verfügen.
  2. Beginnen Sie früh: Bewerben Sie sich mindestens drei Wochen im Voraus.
  3. nDokumenten-Roundup: Beschaffen Sie sich einen gültigen Reisepass, aktuelle Fotos, einen ausgefüllten Visumformular, einen Krankenversicherungsnachweis, einem Praktikumsvertrag, eine Unterkunftsbestätigung, einen Nachweis über die finanzielle Stabilität und eine Universitätsbescheinigung.
  4. Der Bewerbungsweg:
    • Online beginnen: Füllen Sie das Visumformular auf der offiziellen Website des deutschen Konsulats aus.
    • Botschaftsbesuch: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem deutschen Konsulat in Ihrem Land.
    • Tag des Vorstellungsgesprächs: Präsentieren Sie Ihre Unterlagen und beantworten Sie Fragen.
    • Zeit für die Gebühr: Zahlen Sie nach dem Interview die Gebühr für den Visumantrag.
    • Das Warten: Die Entscheidungen werden in der Regel innerhalb einiger Wochen getroffen. Haben Sie Geduld.


Arbeitsnormen:
Mit einem Praktikumsvisum können Sie sich ausschließlich auf Ihr Praktikum konzentrieren.
Nebenjobs sind tabu, und Ihr Praktikum sollte mit Ihrem akademischen Bereich übereinstimmen.

Rechtliche Eckpfeiler: Deutschland schützt alle Praktikanten, auch Nicht-EU-Praktikanten, durch sein Arbeitsrecht.
Sie haben Anspruch auf einen Mindestlohn und können nicht gezwungen werden, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Denken Sie jedoch daran, dass Sie als Praktikant möglicherweise nicht in den Genuss einiger Arbeitnehmerleistungen kommen.
Informieren Sie sich immer über die Besonderheiten Ihrer Branche.

Beachten Sie, dass die Regelungen für Praktikanten von denen für reguläre Mitarbeiter abweichen können.
So haben Praktikanten in der Regel nicht den gleichen Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Angestellte, wie z.B. Urlaubs- oder Krankheitszeiten. Informieren Sie sich über die spezifischen Vorschriften für Praktikanten in Ihrem Bereich und Ihrer Branche.

Deutsche Arbeitsvisa

Arbeitsplatzbestimmungen für Ausländer
UE / NON UE
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Häufig gestellte Fragen

Nein, EU-Bürger können ohne zusätzliche Genehmigungen oder Visumspflichten ein Praktikum machen.

Nein, Ihre Arbeit sollte ausschließlich mit dem Praktikum und Ihrem Studium zu tun haben.

Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft, der Immatrikulation an einer Universität und des Krankenversicherungsschutzes in Deutschland.

Ja, Nicht-EU-Bürger benötigen für Praktika in Deutschland ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis, unabhängig von der Dauer.

Deutschland bietet das studienbezogene EU-Praktikumsvisum und das Ausbildungs-/Praktikumsvisum für eine Berufsausbildung an.

Bewerber müssen einen Praktikumsvertrag in Deutschland nachweisen, über einschlägige Qualifikationen verfügen, krankenversichert sein und ihre finanzielle Stabilität nachweisen.

Beginnen Sie mit einer Online-Bewerbung, sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, buchen Sie einen Termin bei der Botschaft in Ihrem Land, nehmen Sie an dem Gespräch teil, zahlen Sie die Anmeldegebühr und warten Sie dann auf die Entscheidung.

Ja, in Deutschland dürfen Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern keiner anderen Beschäftigung nachgehen und müssen sicherstellen, dass ihr Praktikum mit ihrem Studienfach übereinstimmt.
Sie sind auch durch das deutsche Arbeitsrecht geschützt, wenn auch mit einigen Unterschieden zu regulären Arbeitnehmern.

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