Gesetzgebung für Praktika und Studentenvisum in Rumänien

Navigieren Sie durch Praktika und Studentenvisa in Rumänien: Ein Leitfaden

Rumänien, ein Juwel in Osteuropa, ist nicht nur ein Land mit reicher Geschichte und atemberaubenden Landschaften, sondern auch ein Drehkreuz für angehende Fachkräfte, die ein Praktikum suchen.
Wenn Sie in Erwägung ziehen, ein Praktikum in Rumänien zu absolvieren, sollten Sie sich unbedingt mit der Gesetzgebung des Landes und den Visabestimmungen für Studenten vertraut machen.
Aber abgesehen von den Formalitäten bietet Rumänien jedem Besucher eine einzigartige Mischung von Erfahrungen.

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EU Bürger

1. Einführung in das Praktikumsgesetz

Ab dem 18. August 2019 hat Rumänien das Praktikumsgesetz (Gesetz Nr. 176/2018) verabschiedet, das jungen Menschen ab 16 Jahren die Teilnahme an bezahlten Praktika in öffentlichen Einrichtungen oder privaten Unternehmen ermöglicht.
Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, Praktikanten die Möglichkeit zu geben, ihre beruflichen Fähigkeiten zu stärken und sich an die praktischen Anforderungen ihres jeweiligen Arbeitsplatzes anzupassen, wodurch sie Erfahrung und Ansehen in ihrem Bereich gewinnen.

2. Dauer und Bedingungen

Praktika können maximal 720 Stunden über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten dauern, ohne dass eine Verlängerung möglich ist.
Praktikanten können bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten und dürfen keine Überstunden machen.
Die Dauer des Praktikums wird laut Arbeitsministerium als Berufserfahrung gewertet.

3. Praktikumsvertrag

Der Praktikumsvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen.
Er ist zeitlich befristet und verpflichtet den Praktikanten, eine Berufsausbildung zu absolvieren und bestimmte Aufgaben unter der Aufsicht des Unternehmens zu erfüllen.
Im Gegenzug ist das Unternehmen verpflichtet, dem Praktikanten ein Stipendium zu zahlen und ihm alle notwendigen Voraussetzungen für eine optimale Leistung zu bieten.
Die maximale Dauer eines Praktikumsvertrags beträgt 6 Monate, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung.

4. Entlohnung und unbezahlte Praktika in Rumänien

Die Unternehmen sind verpflichtet, ihren Praktikanten eine monatliche Vergütung zu zahlen, die mindestens 50% des Mindestbruttogehalts beträgt.
Ab 2023, wenn das Mindestbruttogehalt 3.000 RON beträgt, haben Praktikanten Anspruch auf ein Stipendium von 1.500 RON.

Das Praktikumsgesetz (Gesetz Nr. 176/2018) schreibt zwar vor, dass Unternehmen ihren Praktikanten eine Vergütung zahlen müssen, aber es verbietet nicht ausdrücklich unbezahlte Praktika.
Allerdings muss jedes formelle Praktikum nach diesem Gesetz vergütet werden.
Es ist erwähnenswert, dass es informelle oder inoffizielle Praktika geben kann, die jedoch nicht durch dieses Gesetz geschützt oder geregelt sind.

5. Nach der Ankunft in Rumänien für EU-Bürger

  • Dauer des Aufenthalts: Wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Rumänien zu bleiben, sollten Sie sich eine Anmeldebescheinigung vom rumänischen Amt für Einwanderung besorgen.
  • Benötigte Dokumente: In der Regel benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis, einen Nachweis über Ihr Praktikum oder Ihre Beschäftigung und einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung (Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)).
  • Gültigkeit: Die Meldebescheinigung ist unbegrenzt gültig, aber es empfiehlt sich, sie bei wesentlichen Änderungen, wie z.B. einer neuen Adresse, auf dem neuesten Stand zu halten.


Einblicke und Überlegungen:

  • Unterscheidung zwischen Praktikanten und Trainees: Rechtlich gesehen sind ein Praktikant und ein Auszubildender in Rumänien nicht dasselbe.

    Praktikant: Ein Praktikant ist in der Regel ein Student oder Hochschulabsolvent, der eine praktische Ausbildung in einem bestimmten Bereich oder Beruf absolviert.
    Praktikanten können einen unterschiedlichen Bildungshintergrund haben, nicht unbedingt nur Universitätsabsolventen.
    Das Praktikantengesetz (Gesetz Nr. 176/2018) gilt für alle Personen, die älter als 16 Jahre sind, und unter bestimmten Umständen auch für Personen, die älter als 15 Jahre sind.
    Das Hauptziel von Praktika ist es, praktische Erfahrungen zu sammeln und die Lücke zwischen akademischem Lernen und den Anforderungen der realen Arbeitswelt zu schließen.

    Auszubildender
    : Trainees, wie im Gesetz Nr. 335/2013 geregelt, sind speziell Hochschulabsolventen.
    Das Praktikum soll diesen Absolventen eine Plattform bieten, um praktische Erfahrungen in ihrem Studienfach zu sammeln.
    Es ist eine speziellere Form der praktischen Ausbildung im Vergleich zu Praktika.

    Warum gibt es in Rumänien ein separates Gesetz für Auszubildende – Gesetz Nr. 335/2013?

    Das Gesetz Nr. 335/2013 wurde geschaffen, um Praktika ausschließlich für Hochschulabsolventen zu regeln.
    Das Hauptziel hinter dieser Unterscheidung ist es, Hochschulabsolventen einen strukturierten Weg für den Übergang in die Berufswelt zu bieten.
    In Anbetracht des besonderen Charakters der Hochschulausbildung war es notwendig, einen separaten Rahmen zu schaffen, der den besonderen Anforderungen und Herausforderungen von Hochschulabsolventen gerecht wird.
    Dieses Gesetz stellt sicher, dass diese Absolventen die Möglichkeit haben, praktische Erfahrungen in ihrem Studienfach zu sammeln, bevor sie voll in den Arbeitsmarkt einsteigen.

    Darüber hinaus sind die Teilnehmer an einer Ausbildung, einem Praktikum oder einem Traineeprogramm durch ihren Arbeitgeber gemäß den jeweiligen Gesetzen sozialversichert.
    Der Arbeitgeber kann jedoch für jeden Auszubildenden oder Trainee einen monatlichen Zuschuss von der Nationalen Arbeitsagentur erhalten, nicht aber für die Praktikanten (dieser Zuschuss beträgt über 470 Euro (2.250 Lei) pro Monat für jeden Trainee).
    Diese Unterscheidung unterstreicht noch einmal die unterschiedlichen Ziele und Strukturen von Praktika und Traineeships in Rumänien.

Nicht-EU-Bürger

Egal, ob Sie aus Bukarest oder Bangkok kommen, die Türen zum Arbeitsmarkt in Rumänien stehen Ihnen offen.
Für unsere Freunde, die nicht aus der EU kommen, gibt es jedoch einen einzigartigen Tanz zu lernen.
Rumänien mit seiner reichen Geschichte und pulsierenden Kultur bietet Nicht-EU-Bürgern einen besonderen Praktikumsablauf.
Es ist kompliziert, ja, aber mit den richtigen Schritten ist es ein Walzer, den Sie meistern können.

Visa-Typen für ein Praktikum in Rumänien als NICHT-EU-Bürger

1. Kurzzeitvisum für ein Praktikum (Typ C/CI):

  • Zweck: Dieses Visum ist für NICHT-EU-Bürger gedacht, die ein Kurzzeitpraktikum in Rumänien absolvieren möchten.
  • Dauer: Das C/CI-Visum ist für einen ununterbrochenen Aufenthalt oder mehrere Aufenthalte gültig, die innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen 90 Tage nicht überschreiten.
  • Anforderungen:
    • Eine bestätigte Praktikumsvereinbarung mit einer rumänischen Einrichtung.
    • Nachweis der finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthaltes.
    • Krankenversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums.

2. Langfristiges Visum für ein Praktikum (Typ D/DS):

  • Zweck: Für diejenigen, die ein längeres Praktikum in Rumänien absolviert haben, das länger als 90 Tage dauert.
  • Dauer: Das D/DS-Visum erlaubt einen ununterbrochenen Aufenthalt von bis zu 120 Tagen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung je nach Dauer des Praktikums.
  • Anforderungen:
    • Eine bestätigte Praktikumsvereinbarung mit einer rumänischen Einrichtung.
    • Nachweis über den finanziellen Lebensunterhalt während des gesamten Praktikums.
    • Eine gültige Krankenversicherung.
    • Ein sauberes Strafregister aus dem Land Ihres Wohnsitzes.

3. Langfristiges Visum für andere Aktivitäten (Typ D/AS):

  • Zweck: Diese Visumart kann in Betracht gezogen werden, wenn das Praktikum nicht in die traditionellen Kategorien passt.
    Zum Beispiel können Forschungspraktika oder Praktika bei Nichtregierungsorganisationen unter diese Kategorie fallen.
  • Dauer: Normalerweise bis zu 90 Tage gültig, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
  • Anforderungen:
    • Eine Einladung von einer rumänischen Organisation, in der Art und Dauer des Praktikums angegeben sind.
    • Nachweis der finanziellen Mittel.
    • Krankenversicherung für die Gültigkeitsdauer des Visums.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente haben, reichen Sie Ihren Visumantrag bei dem rumänischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Heimatland ein.

Als NICHT-EU-Bürger müssen Sie bei Ihrer Ankunft noch einige weitere wichtige Schritte beachten, um einen reibungslosen und problemlosen Aufenthalt zu gewährleisten:

1. Registrierung beim rumänischen Amt für Einwanderung:

  • Zeitrahmen: Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft beim örtlichen rumänischen Amt für Einwanderung anmelden.
  • Erforderliche Dokumente: Nehmen Sie Ihren Reisepass, Ihr Visum, den Nachweis Ihrer Unterkunft, das Schreiben mit dem Praktikumsangebot und Ihre Krankenversicherung mit.
  • Zweck: Diese Registrierung stellt sicher, dass Sie sich für die Dauer Ihres Praktikums legal im Land aufhalten.

2. Besorgen Sie sich eine Aufenthaltsgenehmigung:

  • Antrag: Nach der Registrierung müssen Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die Ihren verlängerten Aufenthalt zu Arbeitszwecken bestätigt.
  • Gültigkeitsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten ist in der Regel für die Dauer des Praktikums gültig, maximal jedoch für ein Jahr.
  • Erneuerung: Wenn Ihr Praktikum verlängert wird, sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Genehmigung eine Verlängerung beantragen.

3. Einrichtung lokaler Annehmlichkeiten:

  • Bankkonto: Ziehen Sie in Erwägung, ein lokales Bankkonto zu eröffnen, insbesondere wenn Ihr Praktikum bezahlt wird.
    Das erleichtert die Transaktionen und könnte für einige Arbeitgeber eine Voraussetzung sein.
  • SIM-Karte: Kaufen Sie eine lokale SIM-Karte, um in Verbindung zu bleiben.
    Rumänien hat mehrere Telekommunikationsanbieter, die günstige Tarife anbieten.

    Die Beschaffung des richtigen Visums ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen Praktikum in Rumänien.
    Es ist wichtig, dass Sie sich mit dem rumänischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Heimatland in Verbindung setzen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahren für Ihre Situation zu verstehen.
    Mit den richtigen Unterlagen und der richtigen Vorbereitung können sich NICHT-EU-Bürger auf einen lohnenden Praktikumsaufenthalt in Rumänien freuen.

Rumänische Arbeitsvisa

Arbeitsplatzbestimmungen für Ausländer
EU / NICHT EU
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Weltweit/Russland: Update zur Aussetzung der Visa für russische Staatsbürger*

Ab dem 8. August 2023 setzen einige europäische Länder weiterhin vorübergehend die Visaerteilung aus und schränken andere Einwanderungsbestimmungen für russische Staatsbürger ein.
Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit russischer Staatsangehörigkeit beschäftigen, sollten diese Aussetzungen für laufende und bevorstehende Umzüge berücksichtigen und ihre Mitarbeiter über die Auswirkungen auf ihre Reisen informieren.
Die Situation ist nach wie vor ungewiss, und weitere Updates werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Länder wie Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, die Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, die Slowakei, Spanien, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich wurden in diesem Zusammenhang erwähnt.

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Häufig gestellte Fragen

Das rumänische Praktikumsgesetz (Gesetz Nr. 176/2018), das am 18. August 2019 in Kraft tritt, erlaubt es Personen ab 16 Jahren, bezahlte Praktika im öffentlichen oder privaten Sektor zu absolvieren, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern.

Praktika in Rumänien können bis zu 720 Stunden oder 6 Monate dauern, ohne Verlängerung.
Praktikanten können keine Überstunden machen.

Ja, mindestens 50% des Mindestbruttogehalts.
Ab 2023 sind das 1.500 RON.

Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben, müssen Sie eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören ein Reisepass, ein Praktikumsnachweis und eine Krankenversicherung.

Praktikanten können Studenten oder Hochschulabsolventen mit unterschiedlichem Hintergrund sein.
Praktikanten sind Hochschulabsolventen, die ein spezialisiertes Praktikum absolvieren möchten.

Das Gesetz Nr. 335/2013 richtet sich an Hochschulabsolventen und bietet ihnen einen strukturierten Übergang in die Berufswelt, der sich von allgemeinen Praktika unterscheidet.

Ja, Arbeitgeber erhalten monatlich über 470 Euro (2.250 Lei) pro Auszubildenden von der Nationalen Arbeitsagentur, aber nicht für Praktikanten.

Es gibt drei Arten von Visa:

  1. Kurzzeitvisum (Typ C/CI) für Praktika unter 90 Tagen.
  2. Long-Stay-Visum (Typ D/DS) für Praktika über 90 Tage.
  3. Long-Stay-Visum (Typ D/AS) für nicht-traditionelle Praktika, z.B. in der Forschung oder bei NGOs.

NICHT-EU-Praktikanten sollten:

  1. Melden Sie sich innerhalb von 30 Tagen beim rumänischen Amt für Einwanderung an.
  2. Beantragen Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
  3. Denken Sie daran, lokale Annehmlichkeiten wie ein Bankkonto und eine SIM-Karte einzurichten.

Sichern Sie sich das entsprechende Visum und erkundigen Sie sich beim rumänischen Konsulat oder der Botschaft nach den spezifischen Anforderungen. Ordnungsgemäße Unterlagen und Vorbereitung sind für einen problemlosen Aufenthalt unerlässlich.

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