Luxemburgische Arbeitsvisa: Arbeitsbestimmungen und Anforderungen

Ein Leitfaden für das Arbeiten im Ausland in Luxemburg: Goldene Chancen nutzen

Möchten Sie Ihre Karriere in Luxemburg vorantreiben?
Willkommen in einer Nation, die für ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, ihre mehrsprachige Bevölkerung und ihre malerischen Landschaften bekannt ist.
Luxemburg bietet eine Fülle von Möglichkeiten für ehrgeizige Berufstätige, aber es gibt einige wesentliche arbeitsbezogene Vorschriften, mit denen Sie sich vertraut machen sollten.

Ganz gleich, ob Sie aus der Europäischen Union oder von außerhalb kommen, dieser Leitfaden wird Sie mit unentbehrlichen Informationen ausstatten, die Ihnen helfen, Ihren Weg auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt zu finden und den Gipfel Ihrer Karriereziele zu erreichen.
Reiten Sie auf der Welle der Möglichkeiten in Luxemburg und nehmen Sie Kurs auf Ihren Erfolg!

EU Bürger

Luxemburg, ein Gründungsmitglied der Europäischen Union, bietet EU-Bürgern, die eine Beschäftigung suchen, eine Fülle von Möglichkeiten.
Als EU-Bürger ist es relativ einfach, in Luxemburg zu arbeiten:

  • Keine Arbeitsgenehmigung erforderlich: EU-Bürger benötigen im Allgemeinen keine Arbeitserlaubnis, um irgendwo in der EU zu arbeiten, auch nicht in Luxemburg.

1. Verlängerter Aufenthalt und Arbeit

EU-Bürger können in Luxemburg ohne zusätzliche Formalitäten für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten oder 90 Tagen arbeiten.
Wenn Sie länger als 3 Monate in Luxemburg bleiben und arbeiten möchten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Wohnsitzbescheinigung: Dieses Dokument dient als Nachweis Ihres rechtmäßigen Wohnsitzes in Luxemburg und wird häufig für verschiedene Verwaltungsverfahren benötigt, z. B. für die Eröffnung eines Bankkontos, die Anmeldung bei Versorgungsbetrieben oder den Zugang zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen.

    Bewerbungsprozess:

    • Bei Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich bei der Gemeinde Ihres Wohnsitzes anmelden.
    • Sie müssen bestimmte Dokumente vorlegen, darunter einen Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis) und einen Nachweis des Wohnsitzes (Mietvertrag, Stromrechnung usw.).
    • Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, erhalten Sie das Zertifikat, das je nach Ihren Umständen für einen bestimmten Zeitraum gültig ist.
  • Beschäftigung: Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und einen Arbeitsvertrag vorlegen, der sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterzeichnet ist.
  • Selbstständige Erwerbstätigkeit: EU-Bürger können in Luxemburg auch den Status eines Selbstständigen erlangen.
    Dazu müssen Sie beim Wirtschaftsministerium eine Gewerbeerlaubnis beantragen.
    Bestimmte Berufe und Tätigkeiten erfordern diese Genehmigung, und die Antragsteller müssen sicherstellen, dass sie eine feste Niederlassung im Land haben.
2. Wie Sie nach der Ankunft vorgehen
  • Ankunftserklärung: Innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg müssen EU-Bürger ihre Ankunft bei der örtlichen Gemeindeverwaltung anmelden.
    Sie sollten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein Familienstammbuch und die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen.

  • Anmeldebescheinigung: Innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft müssen EU-Bürger eine Anmeldebescheinigung bei der Gemeindeverwaltung ausfüllen.
    Nachdem sie sich 5 Jahre lang ununterbrochen legal in Luxemburg aufgehalten haben, können sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

3. Gesundheitswesen und soziale Sicherheit

Luxemburg bietet einen hohen Standard an Gesundheitsleistungen, und das Sozialversicherungssystem bietet eine umfassende Absicherung.

  • Anmeldung:

    • Wenn Sie eine Beschäftigung in Luxemburg aufnehmen, werden Sie automatisch beim luxemburgischen Sozialversicherungssystem angemeldet.
    • Ihr Arbeitgeber übernimmt den größten Teil des Anmeldeverfahrens und zieht die Sozialversicherungsbeiträge direkt von Ihrem Gehalt ab.
  • Vorteile:

    • Wenn Sie registriert sind, haben Sie Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Krankenhäusern und Apotheken.
    • Das System funktioniert auf Erstattungsbasis, d.h. Sie zahlen im Voraus für medizinische Leistungen und erhalten dann eine Erstattung von der Sozialversicherung.
4. Besteuerung:

Das Verständnis des Steuersystems ist für jeden, der in Luxemburg arbeitet und wohnt, entscheidend.

  • Einkommensteuer:

    • Luxemburg hat ein progressives Einkommenssteuersystem, bei dem die Steuersätze je nach Einkommenshöhe variieren.
    • Wenn Sie angestellt sind, wird Ihr Arbeitgeber in der Regel einen Quellensteuerabzug vornehmen, d. h. er behält die erforderliche Steuer von Ihrem Gehalt ein, bevor Sie es erhalten.
  • Einreichen einer Steuererklärung:

    • Je nach Ihren Umständen müssen Sie möglicherweise eine jährliche Steuererklärung abgeben.
      Dies gilt insbesondere, wenn Sie mehrere Einkommensquellen haben, Abzüge geltend machen müssen oder andere finanzielle Schwierigkeiten haben.
    • In der Steuererklärung werden Ihr Einkommen und Ihre Abzüge aufgeführt und die endgültige Steuerschuld bzw. die fällige Erstattung berechnet.
  • Mehrwertsteuer und andere Steuern:

    • Neben der Einkommenssteuer sollten Sie auch andere Steuern beachten, wie die Mehrwertsteuer (VAT) auf Waren und Dienstleistungen.
      Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt 17%, aber für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten ermäßigte Sätze.
5. Entzug des Aufenthaltsrechts

EU-Bürger und ihre Familienangehörigen behalten ihr Aufenthaltsrecht, solange sie nicht unangemessen von der Sozialhilfe abhängig werden.
Wenn das Aufenthaltsrecht aufgrund von Abhängigkeit vom Sozialsystem entzogen wird, erhält der Bürger eine Aufforderung, das Land zu verlassen.

Luxemburg bietet EU-Bürgern, die in dem Land arbeiten und wohnen möchten, ein einladendes Umfeld.
Wenn Sie die notwendigen Verfahren kennen und befolgen, können EU-Bürger einen reibungslosen Übergang und eine Integration in die luxemburgische Arbeitswelt und Gesellschaft gewährleisten.

Nicht-EU-Bürger

Für Nicht-EU-Bürger, die in Luxemburg arbeiten möchten, sind hier die wichtigsten Schritte und Überlegungen aufgeführt, die zu beachten sind, je nachdem, ob sie eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum benötigen:

Vor der Einreise nach Luxemburg:
  1. Stellen Sie einen Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung: Diesen Antrag stellen Sie bei der Einwanderungsdirektion des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten.
  2. Besitzen Sie einen gültigen Reisepass: Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass für die Dauer Ihres Aufenthalts und darüber hinaus gültig ist.
  3. Visumspflicht: Personen, die für die Einreise nach Luxemburg der Visumpflicht unterliegen, müssen nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung ein Visum des Typs D beantragen.
Nach der Einreise nach Luxemburg:
  1. Ankunftserklärung: Geben Sie eine Erklärung über die Ankunft in der neuen Wohngemeinde in Luxemburg ab.
  2. Medizinischer Check: Unterziehen Sie sich einer medizinischen Untersuchung.
  3. Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis: Stellen Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Angestellte aus Drittstaaten.
Zusätzliche Informationen:
  • Arbeitgeber in Luxemburg, die innerhalb von drei Wochen keinen geeigneten Kandidaten bei der nationalen Arbeitsagentur (ADEM) gefunden haben, können beim Direktor der ADEM eine Bescheinigung beantragen.
    Diese Bescheinigung erlaubt es ihnen, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.
  • Jeder Drittstaatsangehörige (d.h. ein Staatsangehöriger aus einem Land, das kein EU-Mitgliedstaat ist oder einem solchen gleichgestellt ist) benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er in Luxemburg arbeiten möchte.
  • Der Angestellte muss den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung selbst einreichen.
    Sie können jedoch auch einen Dritten, z. B. den Arbeitgeber, mit der Durchführung der erforderlichen Verfahren beauftragen.
  • Nicht-EU-Bürger, die Familienangehörige eines in Luxemburg lebenden EU-Bürgers sind, benötigen keine spezielle Arbeitserlaubnis.
Voraussetzungen:
  • Besitzen Sie einen gültigen Reisepass.
  • Prüfen Sie, ob sie für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen.
  • Sie müssen im Besitz der Originalbescheinigung sein, die von der nationalen Arbeitsagentur (ADEM) ausgestellt wurde und den Arbeitgeber berechtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.

Luxemburg Studentenvisa

Praktikumsbestimmungen für Inländer und Ausländer
EU / NICHT EU
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Erste Schritte für Arbeitgeber:
  • Vor der Einstellung müssen die Arbeitgeber die freie Stelle bei der ADEM melden.
  • Wenn innerhalb von 3 Wochen kein geeigneter Bewerber gefunden wird, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Drittstaatsangehörigen einstellen.
  • Der Arbeitgeber muss mit dem zukünftigen Arbeitnehmer einen datierten Arbeitsvertrag unterzeichnen, in dem festgehalten wird, dass der Beginn des Arbeitsverhältnisses davon abhängig ist, dass der Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung für Angestellte/Arbeitserlaubnis erhält.
So gehen Sie vor:
  1. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung: Der zukünftige Arbeitnehmer aus einem Drittland muss einen Antrag aus seinem Herkunftsland bei der Einwanderungsdirektion des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten einreichen.
  2. Reisepass und Visum: Wenn ein Visum erforderlich ist, muss der Drittstaatsangehörige ein Visum des Typs D in seinem Herkunftsland beantragen.
  3. Ankunftserklärung: Nach der Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige seine Ankunft bei der Gemeinde, in der er seinen Wohnsitz nehmen möchte, anmelden.
  4. Medizinische Untersuchung: Der Angestellte aus einem Nicht-EU-Land muss sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen.
  5. Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung: Arbeitnehmer aus Drittstaaten müssen innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Einreise nach Luxemburg einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der Direktion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten stellen.
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Häufig gestellte Fragen

Nein, EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Luxemburg oder einem anderen EU-Land zu arbeiten.

EU-Bürger können bis zu 3 Monate lang ohne zusätzliche Formalitäten in Luxemburg arbeiten.

Eine Wohnsitzbescheinigung ist der Nachweis eines legalen Wohnsitzes in Luxemburg und wird für administrative Aufgaben wie die Eröffnung eines Bankkontos benötigt.

EU-Bürger können sich in Luxemburg selbständig machen, indem sie beim Wirtschaftsministerium eine Gewerbeerlaubnis beantragen, die normalerweise für bestimmte Berufe und Tätigkeiten erforderlich ist.

EU-Bürger müssen ihre Ankunft innerhalb von 8 Tagen melden und sich innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Luxemburg registrieren lassen.

Bei Aufnahme einer Beschäftigung werden EU-Bürger automatisch in das luxemburgische Sozialversicherungssystem aufgenommen, das Zugang zu Gesundheitsleistungen bietet und auf Kostenerstattungsbasis arbeitet.

Luxemburg hat ein progressives Einkommenssteuersystem, bei dem die Arbeitgeber die Steuern an der Quelle abziehen.
Die Abgabe einer Steuererklärung kann für diejenigen erforderlich sein, die mehrere Einkommensquellen oder Abzüge haben.

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt 17%, mit reduzierten Sätzen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.

Die Abhängigkeit von der Sozialhilfe kann dazu führen, dass EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht in Luxemburg entzogen wird, was eine Aufforderung zum Verlassen des Landes zur Folge hat.

Nicht-EU-Bürger, die in Luxemburg arbeiten möchten, müssen zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung einholen, einen gültigen Reisepass besitzen und gegebenenfalls die Visumspflicht erfüllen.
Nach der Einreise nach Luxemburg müssen sie ihre Ankunft melden, sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen und innerhalb von 3 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis für Angestellte beantragen.

Nein, Familienangehörige von EU-Bürgern, die in Luxemburg leben, benötigen keine spezielle Arbeitserlaubnis.

Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, prüfen, ob sie ein Schengen-Visum benötigen, und die Originalbescheinigung der nationalen Arbeitsagentur besitzen, die den Arbeitgeber zur Einstellung ermächtigt.

Arbeitgeber sollten freie Stellen bei der nationalen Arbeitsagentur melden. Wenn innerhalb von 3 Wochen kein geeigneter Kandidat gefunden wird, können sie unter bestimmten Bedingungen einen Nicht-EU-Bürger einstellen und müssen einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, dessen Anfangsdatum davon abhängig ist, dass der Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung erhält.

Sie müssen bei der Einwanderungsbehörde ihres Heimatlandes eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, gegebenenfalls ein Visum des Typs D erhalten, ihre Ankunft bei der Einreise nach Luxemburg anmelden, sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen und innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.

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