Gesetzgebung für Praktika und Studentenvisum in Lettland
Das außergewöhnliche Bildungssystem und die ausgezeichnete Lebensqualität Lettlands ziehen Studenten und Praktikanten aus aller Welt an.
Denken Sie daran, dass die Einwanderungsbestimmungen, einschließlich Studentenvisa und Praktika, je nach Ihrem Herkunftsland unterschiedlich sind.
Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen, um Ihre Erfahrungen in Lettland zu verbessern und jede Chance zu nutzen.
Erschließen Sie sich eine Welt voller Möglichkeiten und gewinnen Sie einen fachkundigen Einblick in die lettischen Gesetze für Praktika und die Beantragung von Studentenvisa für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger.
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EU Bürger
Wie in anderen europäischen Ländern wird auch in Lettland die Bedeutung praktischer Erfahrungen während des Studiums anerkannt.
Die lettischen Universitäten sind für ihre englischsprachigen Programme für Bachelor-, Master- und Ph.D.-Abschlüsse bekannt.
Für bestimmte Fachrichtungen müssen die Studenten ein Praktikum absolvieren, was ein reichhaltiges Umfeld für Praktika und Praktika bietet.
Um in Lettland zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren, müssen Sie jedoch die Visabestimmungen und die Gesetzgebung kennen.
Als EU/EWR- oder Schweizer Bürger benötigen Sie in der Regel keine Arbeitserlaubnis, um in der EU zu arbeiten, auch nicht in Lettland.
Diese Regel gilt auch für Praktika.
Diese Freizügigkeit bietet Ihnen die einmalige Gelegenheit, internationale Arbeitserfahrung zu sammeln und Ihren beruflichen Horizont zu erweitern.
Wenn Sie jedoch planen, länger als 90 Tage in Lettland zu bleiben, müssen Sie Ihren Aufenthalt bei der Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten (OCMA)einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen, und zwar mindestens 1 Monat vor Ablauf Ihres 90-tägigen Aufenthaltes. Dies ist eine Formalität, um den Behörden mitzuteilen, dass Sie sich für einen längeren Zeitraum im Land aufhalten werden.
Die Dokumente, die Sie für eine Aufenthaltsgenehmigung als EU-Bürger einreichen müssen, sind:
- Europäische Krankenversicherungskarte
- Ein Foto
- Studienvertrag/Bestätigung der Zulassung (von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Universität)
- Gültiges, in der Republik Lettland anerkanntes Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Offizielles Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung
- Dokumente, die bestätigen, dass Sie die erforderliche Ausbildung für den Beginn des Praktikums erworben haben (falls zutreffend)
Die Dokumente für Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung können in Lettisch, Englisch, Französisch, Russisch oder Deutsch eingereicht werden.
Sofern keine internationalen Abkommen in Kraft sind, die ein anderes Verfahren vorsehen, müssen alle in anderen Ländern ausgestellten Dokumente legalisiert werden.
Beginnen Sie Ihr Praktikum: Sobald Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie Ihr Praktikum in Lettland beginnen.
Besteuerung: Als bezahlter Praktikant sind Sie möglicherweise einkommensteuerpflichtig.
Das Besteuerungsverfahren hängt von den Besonderheiten Ihres Praktikums und den Steuergesetzen in Lettland ab.
Es ist ratsam, einen Steuerfachmann oder die zuständigen Steuerbehörden zu konsultieren, um Ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen.
Sozialversicherung: Wenn Sie ein bezahltes Praktikum absolvieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialversicherungsschutz.
In der EU sind Sie in der Regel in dem Land sozialversichert, in dem Sie arbeiten, nicht in dem Land, in dem Sie leben.
Wenn Sie also ein bezahltes Praktikum in Lettland absolvieren, sollten Sie durch das lettische Sozialversicherungssystem abgesichert sein.
Nicht-EU-Bürger
Als Nicht-EU-Bürger haben Sie möglicherweise das Recht, in der EU, einschließlich Lettland, zu arbeiten. Dies hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit oder von Ihrem Status als Familienangehöriger eines EU-Bürgers ab.
Hier sind die allgemeinen Verfahren für Nicht-EU-Bürger, die in Lettland ein Praktikum absolvieren möchten:
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Arbeitserlaubnis: Der Student muss eine offizielle Einladung von der Universität oder dem Unternehmen erhalten, in dem das Praktikum stattfinden wird.
Die Einladung wird vom Vertreter der Universität oder des Unternehmens beim Amt für Staatsbürgerschaft und Migration (OCMA) eingereicht. -
Rechte für Staatsangehörige bestimmter Länder: Wenn Sie Staatsangehöriger der Türkei oder von Ländern sind, die ein Abkommen mit der EU geschlossen haben (wie Algerien, Marokko, Tunesien, Russland, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien, Ukraine, Andorra, San Marino oder eines der 79 Länder der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean), hängen Ihre Rechte, sich in der EU zu bewegen und zu arbeiten, vollständig von den nationalen Vorschriften Ihres EU-Gastlandes ab.
Wenn Sie in der EU legal beschäftigt sind, gelten für Sie die gleichen Arbeitsbedingungen wie für die Staatsangehörigen des betreffenden Landes.*Seitdem 13. Juni 2022 hat Lettland die Ausstellung von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen für russische und weißrussische Bürger vorübergehend ausgesetzt.
**Seitdem 2. April 2012 wird die Aufenthaltserlaubnis in Form eines Personalausweises ausgestellt. Vor dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen biometrische Daten abgegeben werden (Fingerabdrücke ab dem sechsten Lebensjahr und ein digitales Bild des Gesichts).
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Rechte für Familienmitglieder von EU-Bürgern: Wenn Sie in einer familiären Beziehung zu einem EU-Bürger stehen, benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis, um zu arbeiten, und haben das Recht auf Gleichbehandlung, einschließlich des Zugangs zu allen sozialen und steuerlichen Vorteilen.
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Visum: Neben der Arbeitserlaubnis benötigen Sie auch ein Visum für Ihren Aufenthalt in Lettland.
Die Art des Visums (Kurzzeit- oder Langzeitvisum) hängt von der Dauer Ihres Praktikums ab. -
Aufenthaltsgenehmigung: Wenn Ihr Praktikum länger als 90 Tage dauert, müssen Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Dieser Prozess wird in der Regel von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber oder der Einrichtung, in der Sie Ihr Praktikum absolvieren werden, unterstützt.
Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:a) Die lettische Regierung stellt verschiedene Arten von Visa und Genehmigungen aus, je nach Art und Bereich der Beschäftigung.
Als Praktikant müssen Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Diese Erlaubnis erlaubt Ihnen, sich für einen bestimmten Zeitraum in Lettland aufzuhalten und kann bei Bedarf verlängert werden.
b) Antragsverfahren: Der Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung sollte beim Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten in Lettland. Dem Antrag sind verschiedene Dokumente beizufügen, darunter ein gültiger Reisepass, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Aufenthalt in Lettland (der erforderliche Lebensunterhalt beträgt 620 Euro pro Monat), eine Krankenversicherung und ein Dokument, das den Zweck Ihres Aufenthalts bestätigt (z. B. ein Schreiben Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Bildungseinrichtung).
c) Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung kann variieren.
Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor Ihrer geplanten Ankunft in Lettland zu stellen, um genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrags zu haben.
d) Gültigkeit: Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist für die Dauer Ihres Praktikums gültig.
Wenn Ihr Praktikum verlängert wird, müssen Sie auch eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Teilzeitarbeitsmöglichkeiten für ausländische Studenten
Lettland bietet ausländischen Studenten eine hervorragende Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und so ihren Lebensunterhalt zu verdienen und gleichzeitig wertvolle Berufserfahrung zu sammeln.
Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union können internationale Studenten während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche und in den Semesterferien bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Zu den beliebten Branchen für studentische Teilzeitarbeit in Lettland gehören die Textilindustrie, Fast Food Restaurants und die Elektronikbranche.
Arten von Arbeitsvisa in Lettland
Es gibt drei Arten von Visa für ausländische Staatsangehörige, die sich nach der Dauer des geplanten Aufenthalts richten: Typ A (Visum für den Flughafentransit), Schengen-Typ C (Kurzzeitvisum) und Typ D (Visum für den Langzeitaufenthalt).
Nicht-EU-Bürger, die in Lettland ein Praktikum absolvieren möchten, müssen ein Arbeitsvisum beantragen, und zwar ein Visum vom Typ „D“.
Die erforderlichen Dokumente zur Unterstützung dieser Anträge variieren je nach Wohnsitzland des Antragstellers.
Einzelheiten finden Sie online beim Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten (OCMA).
Bewerbungsprozess
Das Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum in Lettland umfasst mehrere Schritte.
Zunächst muss die Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden, bevor Sie ein Visum beantragen können.
Nachdem die Beamten des OCMA die Aufenthaltserlaubnis genehmigt haben, können die Bewerber zum nächsten Schritt übergehen: der Beantragung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt.
Hier sind die Schritte und Voraussetzungen für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Praktika in Lettland im Jahr 2023:
1. Erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis: Das Unternehmen, das ausländische Staatsbürger einstellen möchte, reicht beim Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten der Republik Lettland (OCMA) einen Antrag auf Einladungsregistrierung ein.
2. Beantragen Sie ein Visum vom Typ „D“: Sobald Sie die Arbeitserlaubnis haben, können Sie ein Visum vom Typ „D“ beantragen.
Dieses Visum kann für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr ausgestellt werden und erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in anderen Schengen-Mitgliedstaaten.
Sie müssen es bei der lettischen Botschaft in Ihrem Heimat-/Nachbarland beantragen.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung von Visum „D“:
- Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten nach dem geplanten Abreisedatum aus Lettland
- E-Antragsformular für ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt, ausgedruckt und vom Antragsteller unterzeichnet
- Ein Foto (Größe 35mm x 45 mm) muss bei der Einreichung des Visums mitgeführt werden
- Von der OCMA genehmigte Einladung
- Eine Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrags muss zusammen mit den Dokumenten eingereicht werden
- Eine Kopie eines Nachweises über Ihren beabsichtigten Wohnsitz in Lettland muss zusammen mit den Dokumenten eingereicht werden
- Nachweis der vorherigen Beschäftigung + ITRs
- Nachweis der vorherigen Ausbildung: Sie müssen Originale und Kopien Ihrer früheren Bildungsabschlüsse und Notenblätter vorlegen
- Ticket-Reservierung
- Die Reiseversicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein und deckt den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthalts (90 Tage) ab.
Die Mindestdeckung beträgt 42.600 EUR - Visagebühr von 60 EUR
Visumverfahren in der Botschaft: Die maximale Bearbeitungszeit für einen Antrag auf ein D-Visum beträgt 15 Tage.
Denken Sie daran, dass die genauen Verfahren und Anforderungen variieren können. Daher sollten Sie sich bei der lettischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland erkundigen, um genauere Informationen zu erhalten.
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Häufig gestellte Fragen
Für ein Praktikum in Lettland benötigen Nicht-EU-Bürger ein Visum des Typs „D“, also ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt.
Das Unternehmen, das ausländische Staatsbürger einstellen möchte, reicht beim Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten der Republik Lettland (OCMA) einen Antrag auf Einladungsregistrierung ein.
Sie benötigen einen Reisepass, ein ausgefülltes E-Bewerbungsformular, eine von der OCMA genehmigte Einladung, einen Arbeitsvertrag, einen Nachweis über Ihren beabsichtigten Wohnsitz in Lettland, einen Nachweis über Ihre bisherige Beschäftigung und Ausbildung, eine Ticketreservierung und eine Reiseversicherung.
Die maximale Prüfungsdauer für den Antrag auf ein „D“-Visum beträgt 15 Tage.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist ein Dokument, das einem Ausländer das Recht gibt, sich für einen bestimmten Zeitraum (befristete Aufenthaltsgenehmigung) oder dauerhaft (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) in der Republik Lettland aufzuhalten.
Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie sich für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres ab dem ersten Tag der Einreise in der Republik Lettland aufhalten wollen.
Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung über das Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten der Republik Lettland (OCMA) beantragen.
Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung finden Sie auf der offiziellen Website.
Nein, Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis für ein Praktikum in Lettland, wenn Sie EU/EWR-Bürger oder Schweizer sind.
Der Grund dafür ist die Freizügigkeit innerhalb der EU.
Sie müssen Ihren Aufenthalt beim Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten (Office of Citizenship and Migration Affairs, OCMA) anmelden und mindestens 1 Monat vor Ablauf Ihres 90-tägigen freien Zeitraums eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Sie müssen Ihre Europäische Krankenversicherungskarte, ein Foto, eine Studienvereinbarung/einen Nachweis über die Zulassung, ein gültiges Reisedokument, ein offizielles Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung und Dokumente, die Ihre notwendige Ausbildung bestätigen, vorlegen.
Sie können Ihre Dokumente auf Lettisch, Englisch, Französisch, Russisch oder Deutsch einreichen.
Ja, als bezahlter Praktikant sind Sie möglicherweise einkommensteuerpflichtig. Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständigen Steuerbehörden, um Ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen.
Ja, wenn Sie ein bezahltes Praktikum in Lettland absolvieren, sollten Sie durch das lettische Sozialversicherungssystem abgesichert sein.