Gesetzgebung für Praktika und Studentenvisum in Dänemark

Ein umfassender Leitfaden zur Nutzung internationaler Chancen

Dänemark, eine skandinavische Nation, die für ihre hohe Lebensqualität und ihr ausgezeichnetes Bildungssystem bekannt ist, ist seit langem ein beliebtes Ziel für Studenten und Praktikanten aus aller Welt.
Die Einwanderungsregeln und -bestimmungen variieren jedoch je nach Herkunftsland, insbesondere wenn es um Studentenvisa und Praktika geht.

Dieser umfassende Leitfaden soll wertvolle Einblicke in die Komplexität der dänischen Gesetzgebung für Praktika und die Beantragung von Studentenvisa für Staatsbürger, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger bieten.
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EU Bürger

Für dänische Staatsbürger

Dänische Studenten, die an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, die Praktika als Teil ihrer akademischen oder beruflichen Ausbildung vorsieht, sind berechtigt, an diesen Angeboten teilzunehmen.
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Praktika in der Regel unbezahlt sind, da sie als Bildungsaktivität betrachtet werden.
Ein Student kann jedoch eine Form der finanziellen Unterstützung erhalten, die als ‚SU‘ (Statens Uddannelsesstøtte) bekannt ist, d.h. die dänische staatliche Ausbildungsbeihilfe.

Die Praktika in Dänemark sind durch das Gesetz über die Berufsausbildung geregelt.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass eine Ausbildungsvereinbarung zwischen dem Studenten, dem Praktikumsunternehmen und der Bildungseinrichtung abgeschlossen werden muss.
In der Vereinbarung werden verschiedene Aspekte wie die Dauer des Praktikums, die Lernziele, die Arbeitszeiten und die Pflichten der beteiligten Parteien festgelegt.
Diese Vereinbarung dient dazu, die Qualität des Praktikums zu gewährleisten und die Rechte des Praktikanten zu schützen.

Es ist erwähnenswert, dass das Praktikum zur Ausbildung des Studenten beitragen muss und nicht als Ersatz für reguläre Angestellte oder als billige Arbeitskraft genutzt werden kann.
Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten während des Praktikums kann sich der Student an die Bildungseinrichtung wenden, um sich beraten zu lassen und zu schlichten.

Für EU-Bürger

Studenten aus anderen EU-Ländern genießen das Privileg der Freizügigkeit, d.h. sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum, um in Dänemark zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren.
Wenn die Aufenthaltsdauer jedoch drei Monate überschreitet, müssen sie ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen.

Für die Beantragung eines EU-Aufenthaltsdokuments müssen Studenten eine Reihe von Dokumenten vorlegen, darunter einen gültigen Reisepass, ein Passfoto, einen Nachweis über die Immatrikulation in einer dänischen Einrichtung und einen Nachweis über die finanzielle Selbstversorgung während ihres Aufenthalts in Dänemark.
Der Antrag kann online über die Website der staatlichen Verwaltung gestellt werden.

Für Praktika gelten für EU-Bürger die gleichen Regeln wie für dänische Staatsbürger.
Praktika müssen Teil des Lehrplans sein und von der jeweiligen Bildungseinrichtung anerkannt werden.
Das Gesetz über die Arbeitsumgebung (Arbejdsmiljøloven) sorgt für faire und sichere Arbeitsbedingungen für alle Praktikanten und bildet die Grundlage dafür, dass Praktika einen pädagogischen Wert haben und nicht ausbeuterisch sind.

Nicht-EU-Bürger

Für Nicht-EU-Bürger, die in Dänemark studieren möchten, ist die Beantragung eines Studentenvisums oder einer Aufenthaltsgenehmigung, die oft auch als Studiengenehmigung bezeichnet wird, eine Voraussetzung.
Die beiden wichtigsten Arten von Genehmigungen sind die ‚Studien-‚ und die ‚Praktikumsgenehmigung‘.

Studiengenehmigung

Studierende von außerhalb der EU/EAA müssen eine Studiengenehmigung beantragen, um ein Hochschulstudium in Dänemark absolvieren zu können.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung gehören:

  1. Kurs-Zulassung: Der Antragsteller muss in einem Hochschulprogramm eingeschrieben sein, das von einer dänischen Bildungseinrichtung oder einer staatlichen Behörde genehmigt wurde.

  2. Sprachkenntnisse: Der Bewerber muss je nach Unterrichtssprache des Kurses entweder Dänisch oder Englisch beherrschen.

  3. Finanzielle Nachweise: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über die finanziellen Mittel verfügt, um sich während seines Studiums in Dänemark selbst zu versorgen.

Praktikumsgenehmigung

Wenn Nicht-EU-Bürger ein Praktikum in Dänemark absolvieren möchten, benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis ‚Intern‘.
Das Praktikum muss mit der laufenden Ausbildung des Studenten in Verbindung stehen und sollte ihm idealerweise eine für seine Ausbildung relevante Berufserfahrung vermitteln.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung sind:

  1. Bildungsvoraussetzung: Das Praktikum muss ein obligatorischer Teil des Ausbildungsprogramms in Ihrem Heimatland sein.

  2. Genehmigung: Die Genehmigung der dänischen Agentur für internationale Anwerbung und Integration (SIRI) ist obligatorisch.
    Sowohl der Arbeitgeber als auch die Bildungseinrichtung müssen der SIRI Informationen zur Verfügung stellen, die dann die Relevanz und den pädagogischen Wert des Praktikums bewertet.

  3. Vertrag: Es muss ein unterschriebener Praktikumsvertrag zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen vorliegen, in dem Einzelheiten wie Arbeitszeiten, Aufgaben und eine eventuelle Vergütung festgelegt sind.
    Dieser Vertrag sollte den dänischen Arbeitsmarktstandards entsprechen.

  4. Versicherung: Der Praktikant muss eine gültige Krankenversicherung für die Dauer des Praktikums haben.

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für diese Genehmigungen Monate dauern kann und dass eine Bearbeitungsgebühr anfällt.
Daher ist es ratsam, den Antrag schon lange vor dem geplanten Starttermin zu stellen.

Für Praktika von Nicht-EU-Bürgern gelten besondere Rechtsvorschriften, um eine faire Behandlung zu gewährleisten.
Das Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Arbeitnehmer (Udlandsservice) gilt für alle Praktikanten und stellt sicher, dass sie das gleiche Maß an Schutz genießen wie dänische Arbeitnehmer.
Dazu gehört auch die Einhaltung der dänischen Vorschriften über die Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Höchstarbeitszeit und die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.

Beachten Sie jedoch, dass einige Praktika nach dänischem Recht nicht als „Arbeit“ gelten, da sie Teil eines Studiengangs sind.
Dies kann sich auf den Anspruch auf Leistungen wie die Vergütung auswirken.
Es ist daher wichtig, dass Sie die spezifischen Bedingungen in Ihrem Praktikumsvertrag überprüfen.

Auch wenn der Prozess zunächst kompliziert erscheinen mag, ist die Erlangung eines Studentenvisums oder einer Praktikumsgenehmigung als Nicht-EU-Bürger mit der richtigen Planung und dem Verständnis der Regeln durchaus machbar.
Die dänischen Behörden stellen umfassende Anleitungen und Ressourcen zur Verfügung, die den Bewerbern helfen, den Prozess zu bewältigen.
Auf diese Weise setzt Dänemark sein Engagement für hervorragende Bildung und internationale Zusammenarbeit fort.

Dänische Arbeitsvisa

Arbeitsplatzbestimmungen für Ausländer
EU / NICHT EU
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Häufig gestellte Fragen

Nicht-EU-Bürger müssen eine Studienerlaubnis beantragen, um in Dänemark ein Hochschulstudium zu absolvieren.
Die Anträge können online auf der offiziellen Website von Newtodenmark gestellt werden.
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören der Nachweis der Kurseinschreibung, der Sprachkenntnisse und der finanziellen Möglichkeiten.

Ja, Nicht-EU-Bürger, die in Dänemark ein Praktikum absolvieren möchten, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung ‚Intern‘.
Das Praktikum muss mit Ihrer laufenden Ausbildung zusammenhängen, von SIRI genehmigt sein und es sollte ein unterzeichneter Praktikumsvertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen vorliegen.

Ja, Nicht-EU-Bürger dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, während sie Vollzeit studieren.
Im Juni, Juli und August ist eine Vollzeitbeschäftigung erlaubt.

Ja, Nicht-EU-Studenten dürfen ihre Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss ihres Studiums um bis zu sechs Monate verlängern, um eine Arbeit zu suchen.

Ja, aber es gelten bestimmte Bedingungen.
Dazu gehört, dass Sie mindestens vier der letzten fünf Jahre in Dänemark gelebt haben, nicht vorbestraft sind und finanziell unabhängig sind.

Ja, das Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Arbeitnehmer gewährleistet, dass Nicht-EU-Praktikanten denselben Schutz genießen wie dänische Arbeitnehmer.

Sie können innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Ablehnung Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Es ist wichtig, dass Sie in Ihrem Widerspruch so viele Details und Belege wie möglich angeben.

Die Bearbeitungszeit kann variieren, beträgt aber in der Regel zwischen zwei und drei Monaten.
Es ist ratsam, den Antrag lange vor dem geplanten Starttermin zu stellen.

Ja, es wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die je nach Art der Genehmigung variiert.
Am besten überprüfen Sie die aktuellen Gebühren auf der offiziellen Website von Newtodenmark.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Student erhalten, können Sie in einigen Fällen Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und Kinder unter 18 Jahren mitbringen.
Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter den Nachweis, dass Sie in der Lage sind, Ihre Familie finanziell zu unterstützen.

Nein, dänische Staatsbürger benötigen keine besonderen Genehmigungen oder Dokumente, um ein Praktikum in Dänemark zu absolvieren.
Das Praktikum muss von Ihrer Bildungseinrichtung als Teil des Lehrplans anerkannt sein.

Nein, als EU-Bürger benötigen Sie kein Visum, um in Dänemark zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren.
Wenn Ihr Aufenthalt jedoch länger als drei Monate dauert, müssen Sie ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen.

Um ein EU-Aufenthaltsdokument zu beantragen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass, ein Passfoto, einen Nachweis über die Immatrikulation in einer dänischen Einrichtung und einen Nachweis über die finanzielle Selbstversorgung während Ihres Aufenthalts in Dänemark.
Der Antrag kann online über die Website der staatlichen Verwaltung gestellt werden.

Praktikanten sind in Dänemark durch das Gesetz über die Arbeitsumgebung (Arbejdsmiljøloven) und das dänische Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Arbeitnehmer (Udlandsservice) geschützt.
Diese Gesetze gewährleisten faire und sichere Arbeitsbedingungen für alle Praktikanten, einschließlich gleicher Rechte und Schutzmaßnahmen wie für reguläre Arbeitnehmer.

Nicht-EU-Bürger benötigen ein Studentenvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, um in Dänemark zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren.
Das Praktikum muss Teil Ihres Studienprogramms sein und sollte eine für Ihre Ausbildung relevante Berufserfahrung vermitteln.
Eine Genehmigung der dänischen Agentur für internationale Anwerbung und Integration (SIRI) ist erforderlich.

In der Regel werden Praktika in Dänemark nicht bezahlt, da sie als Teil des Lehrplans des Studenten betrachtet werden. Allerdings können dänische Studenten eine Form der finanziellen Unterstützung erhalten, die als ‚SU‘ (Statens Uddannelsesstøtte) bekannt ist, d.h. die dänische staatliche Ausbildungsförderung.

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