Dänische Arbeitsvisa: Arbeitsbestimmungen und Anforderungen

Ein umfassender Leitfaden zum Arbeiten im Ausland in diesem pulsierenden skandinavischen Land.

Sind Sie bereit, Ihre Karriere in Dänemark voranzutreiben?
Entdecken Sie ein blühendes Land mit zahlreichen beruflichen Perspektiven und einer robusten Wirtschaft.
Machen Sie sich jedoch zunächst mit den wichtigsten Arbeitsvorschriften vertraut, um einen erfolgreichen Übergang in die dänische Arbeitswelt zu gewährleisten.

Ganz gleich, ob Sie EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind, dieser umfassende Leitfaden versorgt Sie mit unschätzbaren Informationen, um sich auf dem dänischen Arbeitsmarkt zurechtzufinden und Ihre Karriereziele mit Zuversicht und Erfolg zu erreichen.

EU Bürger

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Dänische Arbeitsgesetze

Der dänische Arbeitsmarkt ist bekannt für sein einzigartiges Modell, das oft als ‚Flexicurity-Modell‘ bezeichnet wird.
Dieses Modell sorgt für ein Gleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wobei die Unternehmen problemlos einstellen und entlassen können, um sich den Anforderungen des Marktes anzupassen, während die Arbeitnehmer bestimmte Garantien wie eine Arbeitslosenversicherung haben, wenn sie zwischen zwei Arbeitsplätzen wechseln.

Das dänische Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen dänischen Staatsbürgern und ausländischen Staatsangehörigen, die im Land arbeiten.
Daher gelten für dänische Staatsbürger die gleichen Gesetze, Rechte und Pflichten wie für ihre internationalen Kollegen.

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Arbeitszeiten und Überstunden

In Dänemark beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 37 Stunden, in der Regel verteilt auf fünf Tage.
Das dänische Gesetz legt keine Höchstgrenze für erwachsene Arbeitnehmer fest, die meisten Tarifverträge jedoch schon.
Alle darüber hinaus geleisteten Arbeitsstunden gelten in der Regel als Überstunden, und die Arbeitnehmer haben je nach Vertrag und Tarifvertrag Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Freizeitausgleich.

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Urlaub und Feiertage

Dänische Staatsbürger haben nach dem Urlaubsgesetz Anspruch auf 25 Tage Urlaub pro Jahr.
Dies gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen.
Es ist auch erwähnenswert, dass Dänemark ein neues System des gleichzeitigen Urlaubs eingeführt hat, bei dem die Arbeitnehmer ihren Urlaub im gleichen Zeitraum nehmen und ansparen.

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Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub

Dänemark verfügt über umfangreiche Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubsregelungen.
Mütter haben Anspruch auf vier Wochen Mutterschaftsurlaub vor der erwarteten Geburt und 14 Wochen danach.
Väter haben Anspruch auf zwei Wochen Urlaub innerhalb der ersten 14 Wochen.
Darüber hinaus haben die Eltern Anspruch auf weitere 32 Wochen Elternurlaub, die sie nach Belieben aufteilen können.

V. Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Wenn ein dänischer Staatsbürger arbeitslos wird, kann er Arbeitslosengeld erhalten, wenn er Mitglied einer Arbeitslosenkasse (A-kasse) ist.
Die Höchstdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld beträgt zwei Jahre.

Der dänische Arbeitsmarkt und das dänische Arbeitsrecht sind darauf ausgerichtet, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Unternehmen und den Rechten der Arbeitnehmer herzustellen.
Dank des starken Schutzes der Arbeitnehmer können sich die dänischen Bürger in Bezug auf ihre Arbeitsrechte und Leistungen sicher fühlen.

EU-, EWR- und Schweizer Bürger haben aufgrund des EU-Prinzips der Freizügigkeit das Recht, in Dänemark zu leben und zu arbeiten.
Das bedeutet, dass sie weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis benötigen, um in Dänemark eine Beschäftigung aufzunehmen.

Wenn Sie jedoch planen, länger als drei Monate in Dänemark zu bleiben, müssen Sie ein EU-Aufenthaltsdokument (EU opholdsdokument) beantragen.
Dieses Dokument ist keine Arbeitserlaubnis, sondern eine Bescheinigung über Ihre Rechte als EU-Bürger, der in Dänemark lebt.

Schritte zur Beantragung eines EU-Aufenthaltsdokuments:
  1. Jobangebot oder Beschäftigungsnachweis: Bevor Sie ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen, sollten Sie einen Arbeitsplatz in Dänemark haben.

  2. Antragsformular: Sie müssen einen Antrag auf ein EU-Aufenthaltsdokument ausfüllen.
    Das erforderliche Formular ist das OD1das Sie von der Website der dänischen Einwanderungsbehörde herunterladen können.

  3. Dokumentation: Zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie einen Nachweis über Ihre Identität und Ihren Beschäftigungsstatus vorlegen.
    Dazu gehören ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Passfoto und ein Arbeitsvertrag oder Angebote mit Angaben zu Ihrem Gehalt und Ihren Arbeitsbedingungen.

  4. Einreichung: Der Antrag kann entweder per Post oder persönlich beim Service Center für ausländische Arbeitnehmer in Kopenhagen oder bei einem der International Citizen Service (ICS) Zentren in größeren dänischen Städten eingereicht werden.

  5. Biometrische Merkmale: Wenn Sie Ihren Antrag einreichen, werden Ihre biometrischen Merkmale erfasst.
    Dazu gehören Fingerabdrücke und Gesichtsfotos.

  6. Entscheidung: Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt aber in der Regel bis zu drei Wochen.
    Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie Ihr EU-Aufenthaltsdokument.

Das EU-Aufenthaltsdokument ist in der Regel fünf Jahre lang gültig, danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
EU-, EWR- oder Schweizer Bürger haben in Dänemark ebenfalls Zugang zu öffentlichen Leistungen.
Der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen kann jedoch voraussetzen, dass Sie eine bestimmte Zeit lang in Dänemark gelebt und gearbeitet haben.

Nicht-EU-Bürger

Das Verfahren für Nicht-EU-Bürger, die in Dänemark arbeiten möchten, ist deutlich komplizierter als für EU-Bürger.
Sie müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen, die in der Regel an ein konkretes Stellenangebot eines dänischen Arbeitgebers gebunden ist.

Es gibt mehrere Visaregelungen, die Nicht-EU-Bürgern den Zugang zum dänischen Arbeitsmarkt erleichtern sollen:

1. Das System der Gehaltsobergrenzen

Diese Regelung ist speziell auf ausländische Fachkräfte zugeschnitten, die ein Stellenangebot mit einem Jahresgehalt oberhalb einer bestimmten Grenze haben (DKK 436.000 ab 2023).
Hier sind die wichtigsten Kriterien für die Inanspruchnahme:

  • Ein konkretes Stellenangebot eines dänischen Arbeitgebers, das einen Vertrag oder Arbeitsbedingungen enthält
  • Die angebotene Stelle muss Bedingungen haben, die den dänischen Standards entsprechen
  • Das Jahresgehalt muss die Gehaltsgrenze einhalten

Es ist wichtig zu wissen, dass das Pay Limit Scheme dem Visuminhaber erlaubt, in Dänemark einer bezahlten Arbeit nachzugehen, ein Unternehmen zu führen und Forschung zu betreiben.

2. Die Positivliste

Die Positivliste ist eine Liste von Berufen, in denen es in Dänemark einen Mangel an qualifizierten Fachkräften gibt.
Wenn eine Person ein Jobangebot in einem der Berufe auf dieser Liste hat, kann sie eine dänische Arbeitserlaubnis beantragen.
Die Liste wird zweimal im Jahr aktualisiert und umfasst zahlreiche Bereiche, darunter Gesundheit, Technik, Wissenschaft und Ingenieurwesen.

Um sich auf der Positivliste zu bewerben, muss ein Bewerber einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot vorlegen, in dem das Gehalt und die Arbeitsbedingungen angegeben sind, die den dänischen Standards entsprechen sollten.
Außerdem muss der Bewerber relevante berufliche Qualifikationen nachweisen, zu denen auch Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrung gehören können.

3. Fast-Track Schema

Das Fast-Track-Programm ermöglicht es zertifizierten Unternehmen, ausländische Arbeitnehmer schnell nach Dänemark zu holen.
Dies ist ideal für Unternehmen, die häufig ausländische Fachkräfte einstellen müssen.
Mitarbeiter im Rahmen dieser Regelung können sofort nach der Einreise nach Dänemark eine Arbeit aufnehmen.

4. Start-up Dänemark

Start-up Denmark richtet sich an ausländische Unternehmer, die in Dänemark ein Start-up gründen möchten.
Die Geschäftsidee muss von einem Expertengremium genehmigt werden, bevor die Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) den Antrag bearbeiten kann.

5. Forscher

Diese Kategorie ist für Personen gedacht, die von einem dänischen Arbeitgeber eine Stelle als Forscher angeboten bekommen haben.
Mit dieser Genehmigung können Sie auch als Gastdozent arbeiten oder eine Nebenbeschäftigung ausüben.

Jede dieser Kategorien hat ihre eigenen Anforderungen und Verfahren, aber das allgemeine Verfahren zur Erlangung einer dänischen Arbeitserlaubnis beinhaltet Folgendes:

  • Erhalt eines konkreten Stellenangebots von einem dänischen Arbeitgeber
  • Einen gültigen Reisepass besitzen
  • Sicherstellen, dass es in Dänemark keine überfälligen öffentlichen Schulden gibt
  • Zahlung der Anmeldegebühren
  • Erfüllung zusätzlicher Anforderungen für die jeweilige Visumregelung

Die Bearbeitungszeit variiert, dauert aber in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten.
Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich und lange vor der geplanten Reise nach Dänemark zu stellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verfahren für Nicht-EU-Bürger zwar aufwändiger ist, die zahlreichen Visaregelungen jedoch sicherstellen sollen, dass qualifizierte Fachkräfte eine Möglichkeit haben, in Dänemark zu arbeiten.

Unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft ist es wichtig, dass Sie die dänische Arbeitskultur verstehen.
Dänemark ist bekannt für seine flachen Hierarchien, das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben und den Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit im Team.
Das Verständnis dieser Normen kann Ihnen den Übergang erleichtern und Ihnen helfen, in Ihrem neuen Arbeitsumfeld erfolgreich zu sein.

Dänische Studentenvisa

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Häufig gestellte Fragen

Nein, EU-, EWR- und Schweizer Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Dänemark zu arbeiten.
Wenn sie jedoch planen, länger als drei Monate in Dänemark zu bleiben, sollten sie ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen.

Nicht-EU-Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in Dänemark zu arbeiten.
Sie können sich je nach Qualifikation und Art der angebotenen Stelle über verschiedene Programme wie das Pay Limit Scheme oder die Positivliste bewerben.

Die Positivliste ist Dänemarks Zusammenstellung von Berufen, in denen es derzeit einen Mangel an qualifizierten Fachkräften gibt.
Wenn ein Nicht-EU-Bürger ein Jobangebot in einem dieser Berufe hat, kann er im Rahmen dieser Regelung eine dänische Arbeitserlaubnis beantragen.

Das Pay Limit Scheme ist für ausländische Fachkräfte gedacht, deren Jahresgehalt einen bestimmten Schwellenwert übersteigt (436.000 DKK ab 2023).
Nicht-EU-Bürger, die ein konkretes Stellenangebot eines dänischen Arbeitgebers haben, das diese Grenze überschreitet, können im Rahmen dieser Regelung eine dänische Arbeitserlaubnis beantragen.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf eine dänische Arbeitserlaubnis beträgt in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten.
Dies kann jedoch je nach den individuellen Umständen und der Jahreszeit variieren.

Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel einen gültigen Reisepass, keine überfälligen öffentlichen Schulden in Dänemark und ein Jobangebot von einem dänischen Arbeitgeber.
Außerdem müssen sie bei der Einreichung ihres Antrags die Antragsgebühren bezahlen.
Je nach der spezifischen Visumregelung, die Sie beantragen, können zusätzliche Anforderungen gelten.

Die dänische Arbeitskultur zeichnet sich durch flache Hierarchien, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben und einen starken Fokus auf Teamarbeit aus.
Sie ist auch für ihr hohes Maß an Vertrauen, ihre informelle Kommunikation und ihre flexiblen Arbeitszeiten bekannt.

Ja, Sie können in der Regel Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und Kinder unter 18 Jahren mitbringen, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis haben.

Ja, EU-Bürger haben Zugang zu öffentlichen Leistungen in Dänemark.
Der Zugang zu bestimmten Leistungen kann jedoch voraussetzen, dass Sie eine bestimmte Zeit lang in Dänemark gelebt und gearbeitet haben.

Die Standard-Arbeitswoche in Dänemark beträgt in der Regel 37 Stunden, verteilt auf fünf Tage.

Dänische Staatsbürger, die Mitglied in einer Arbeitslosenkasse (A-kasse) sind, können bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen.

Das dänische ‚Flexicurity‘-Modell bringt die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ins Gleichgewicht. Die Unternehmen können flexibel einstellen und entlassen, um sich an die Marktnachfrage anzupassen, während die Arbeitnehmer bestimmte Garantien wie eine Arbeitslosenversicherung erhalten, wenn sie ihren Arbeitsplatz wechseln.

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