Gesetzgebung für Praktika und Studentenvisum in Belgien

Ein umfassender Leitfaden zur Nutzung von Chancen im Ausland

Belgien, ein zentraler Knotenpunkt der internationalen Politik und Wirtschaft, bietet eine Vielzahl von Bildungs- und Karrieremöglichkeiten für Studenten weltweit.
Unabhängig davon, ob Sie EU-Bürger sind oder aus einem Nicht-EU-Land kommen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie den spezifischen rechtlichen Rahmen Belgiens für Praktika und Studentenvisa verstehen.
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Sowohl belgische Staatsangehörige als auch Ausländer müssen sich an die Praktikumsvorschriften halten, um die Einhaltung des belgischen Arbeitsrechts zu gewährleisten.
Die spezifischen Vorschriften unterscheiden sich jedoch je nach Staatsangehörigkeit, ob es sich um einen EU-Bürger oder einen Nicht-EU-Bürger handelt.

EU Bürger

Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union haben EU-Bürger das Recht, sich innerhalb der Union frei zu bewegen. Das bedeutet, dass Sie als EU-Bürger kein Visum benötigen, um in Belgien zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren.

Wenn Sie jedoch planen, länger als drei Monate in Belgien zu bleiben, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft beim örtlichen Rathaus (Maison communale/Gemeentehuis) Ihres Wohnorts anmelden. Sie erhalten dann eine Meldebescheinigung, die „Anlage 19ter“, die belegt, dass Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.

Für Pflichtpraktika (die mit Ihrem Studium verbunden sind) sollten Sie eine Praktikumsvereinbarung mit Ihrer Bildungseinrichtung und dem Unternehmen abschließen.

Für freiwillige Praktika benötigen Sie einen Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen. In diesem Vertrag sollten die Art der Arbeit, die Dauer des Praktikums, die Arbeitszeiten und die Bestimmungen für die Betreuung im Einzelnen aufgeführt sein. Es ist wichtig zu wissen, dass freiwillige Praktika zwar nicht direkt mit Ihrem Studium verbunden sind, aber dennoch eine Form der Ausbildung darstellen sollten.

Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger, die in Belgien studieren möchten, müssen ein nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt (D-Visum) beantragen, das ihnen einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten erlaubt.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung eines Studentenvisums sind

  1. Ein Zulassungsschreiben einer anerkannten belgischen Bildungseinrichtung für einen Vollzeitkurs.
  2. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungs-, Krankenversicherungs-, Studien- und Rückführungskosten.
  3. Ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie frei von Krankheiten sind, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen könnten.
  4. Ein Führungszeugnis, das belegt, dass Sie nicht in kriminelle Aktivitäten verwickelt waren.

Für Nicht-EU-Bürger hängt das Recht auf ein Praktikum in Belgien von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.
Wenn Sie ein Studentenvisum haben, können Sie ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums ohne Arbeitserlaubnis absolvieren.
Für freiwillige Praktika benötigen Sie jedoch möglicherweise eine Berufskarte oder eine Arbeitserlaubnis.

Die Art der Arbeitserlaubnis (A, B oder C) hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer des Praktikums und Ihrer Staatsangehörigkeit.
Es ist ratsam, die belgische Botschaft in Ihrem Heimatland oder das Praktikumsbüro an Ihrer belgischen Universität zu konsultieren, um festzustellen, welche Genehmigung Sie benötigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Belgien großartige Möglichkeiten für Studenten und Praktikanten bietet, unabhängig von ihrem EU- oder Nicht-EU-Status.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich über die rechtlichen Aspekte im Klaren sind, um eine reibungslose Erfahrung zu gewährleisten.
Beginnen Sie Ihre Reise gut vorbereitet, und Belgien wird Ihnen seine Türen für bereichernde Bildungs- und Berufserfahrungen öffnen.

Belgische Arbeitsvisa

Arbeitsplatzbestimmungen für Ausländer
EU / NICHT EU
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Häufig gestellte Fragen

Nein, EU-Bürger brauchen kein Visum, um in Belgien zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren, denn sie haben das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU.
Wenn sie jedoch planen, länger als drei Monate zu bleiben, müssen sie sich bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts anmelden.

Nicht-EU-Bürger müssen ein nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt (D-Visum) beantragen.
Sie müssen ein Annahmeschreiben einer belgischen Bildungseinrichtung, einen Nachweis über die finanziellen Mittel zur Deckung aller Kosten, ein ärztliches Attest und ein Führungszeugnis vorlegen.

Studenten aus Nicht-EU-Staaten, die ein Studentenvisum besitzen, können ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studiums ohne Arbeitserlaubnis absolvieren.
Für freiwillige Praktika benötigen sie jedoch möglicherweise eine Berufskarte oder eine Arbeitserlaubnis.
Welche Art von Arbeitserlaubnis erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das mit Ihrem Studium verbunden ist.
Das bedeutet, dass das Praktikum ein obligatorischer Teil Ihres Ausbildungsprogramms ist.

Ein freiwilliges Praktikum ist nicht direkt mit Ihrem Studium verbunden, aber es sollte dennoch eine Form der Ausbildung darstellen.
Für solche Praktika müssen Sie mit dem Unternehmen, das das Praktikum anbietet, einen Praktikumsvertrag abschließen.

Ja, Sie sollten eine Praktikumsvereinbarung mit Ihrer Bildungseinrichtung und dem Unternehmen, das das Praktikum anbietet, abschließen, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

In einem belgischen Praktikumsvertrag sollten die Art der Arbeit, die Dauer des Praktikums, die Arbeitszeiten und die Bestimmungen über die Betreuung im Einzelnen aufgeführt sein. Es ist wichtig, dass Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung gründlich durchlesen, um Ihre Rechte und Pflichten während des Praktikums zu verstehen.

Wenden Sie sich am besten an die belgische Botschaft in Ihrem Heimatland oder an das Praktikumsbüro Ihrer belgischen Universität, um zu erfahren, welche Arbeitserlaubnis Sie für ein freiwilliges Praktikum benötigen.

In Belgien lassen sich Praktika in drei Hauptkategorien einteilen: Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung, freiwillige Praktika und Übergangspraktika für Arbeitssuchende.

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