Spanische Arbeitsvisa: Arbeitsbestimmungen und Anforderungen

Erschließen Sie sich eine Welt voller Möglichkeiten mit unserem umfassenden Leitfaden zum Arbeiten im Ausland in diesem pulsierenden Land

Spanien mit seiner pulsierenden Kultur, seiner florierenden Wirtschaft und seinen vielfältigen Möglichkeiten zieht Menschen aus aller Welt an, die in Spanien arbeiten möchten.
Die Feinheiten der spanischen Arbeitsvisa zu verstehen, ist jedoch sowohl für Bürger als auch für Ausländer, die in Spanien arbeiten möchten, von entscheidender Bedeutung.

Egal, ob Sie EU-Bürger sind oder von außerhalb der EU kommen, unser umfassender Leitfaden bietet Ihnen unschätzbare Informationen, um sich auf dem spanischen Arbeitsmarkt zurechtzufinden.
Rüsten Sie sich mit dem Wissen aus, das Sie brauchen, um Ihre Karriereziele in Spanien mit Zuversicht und Erfolg zu erreichen.

EU Bürger

Für EU-Bürger ist das Arbeiten in Spanien dank der Freiheiten innerhalb der Europäischen Union ein unkomplizierter Prozess. Um einen reibungslosen Übergang und den Zugang zu den wichtigsten Dienstleistungen zu gewährleisten, ist es jedoch sehr empfehlenswert, sich als Einwohner registrieren zu lassen, wenn Sie planen, länger als drei Monate im Land zu bleiben. Dieser Leitfaden beschreibt das Registrierungsverfahren und hebt die Vorteile hervor, die mit dem Erhalt des Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (Registrierungsbescheinigung für Unionsbürger) verbunden sind.

Prozess der Registrierung

EU-Bürger, die planen, sich länger als drei Monate in Spanien aufzuhalten, sollten diese Schritte befolgen, um sich als Einwohner zu registrieren:

  1. Dokumente
    1. Gültiger Reisepass: Sie müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, der noch nicht abgelaufen ist.

    2. Antragsformular EX-18: Dies ist das Antragsformular für die EU-Registrierungsbescheinigung.

    3. Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr: Sie müssen einen Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr erbringen, in diesem Fall, Tasa 790 012.

    Die genauen Anforderungen für die Beantragung der EU-Zulassungsbescheinigung hängen von den Gründen ab, aus denen Sie nach Spanien kommen.
    Hier sind die spezifischen Anforderungen für Ihre Pläne:

    Sie kommen nach Spanien, um einen Arbeitsvertrag zu finden: Sie müssen das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitsbescheinigung oder durch eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers nachweisen.
    Diese muss mindestens den Namen, die Adresse des Unternehmens, den Code des Beitragskontos und seine Steueridentifikationsnummer (CIF) enthalten.
    Darüber hinaus müssen Sie den Arbeitsvertrag und das Dokument zur Anmeldung bei der Sozialversicherung vorlegen.

    Umzug nach Spanien, um als Selbständiger zu arbeiten: Wenn Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien auf eigene Faust entwickeln wollen, sind die erforderlichen Dokumente die Eintragung in das Verzeichnis der wirtschaftlichen Aktivitäten, wenn Sie sich als Selbständiger angemeldet haben, oder die Eintragung in das Handelsregister, wenn Sie ein Unternehmen gegründet haben.
    Außerdem müssen Sie sich beim spanischen Sozialversicherungssystem anmelden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre EU-Bescheinigung innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Einreise beantragen müssen.
Nach 5 Jahren Aufenthalt können Sie eine Dauerbescheinigung beantragen, die 10 Jahre gültig ist.

Vorteile der Registrierung

Der Erhalt der Meldebescheinigung bietet EU-Bürgern mit Wohnsitz in Spanien mehrere Vorteile, darunter:

  1. Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen: Erleichtert den Zugang zu wichtigen öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheitsfürsorge, Bildung und Sozialversicherungsleistungen.
    Es stellt sicher, dass EU-Bürger Anspruch auf die gleichen Rechte und Leistungen haben wie spanische Staatsangehörige.
  2. Nachweis des rechtlichen Status: Dient als Nachweis für den legalen Aufenthalt in Spanien.
    Er gibt Ihnen Gewissheit und hilft, mögliche rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
  3. Vereinfachte Verwaltungsverfahren: EU-Bürger können Verwaltungsverfahren einfacher abwickeln, z. B. die Eröffnung eines Bankkontos, die Unterzeichnung eines Mietvertrags oder die Erteilung einer spanischen Identifikationsnummer (NIE).
  4. Aufenthaltsrecht: Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts in Spanien können EU-Bürger eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die weitere Stabilität und Zugang zu zusätzlichen Rechten bietet.
  5. Auswirkungen des Brexit: Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU fallen britische Staatsbürger nun in die Kategorie der Nicht-EU-Bürger.
    Diejenigen, die sich vor dem 31. Dezember 2020 legal in Spanien aufhielten, können jedoch die neue Tarjeta de Identificación de Extranjero (Ausländerausweis) beantragen, mit der sie ihren Rechtsstatus und ihre Rechte in Spanien beibehalten können.
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Neben dem Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión sollten EU-Bürger, die planen, sich länger als ein paar Monate in Spanien aufzuhalten, vorrangig das Empadronamiento-Verfahren abschließen.
Die Registrierung im padrón bietet verschiedene Vorteile, darunter den Zugang zu öffentlichen Diensten, das Wahlrecht bei Kommunalwahlen und den Beitrag zur genauen Bevölkerungszählung der Gemeinde.
Wenn Sie sicherstellen, dass sowohl der empadronamiento als auch die Wohnsitzregistrierung durchgeführt werden, können EU-Bürger eine reibungslose und erfüllende Erfahrung beim Leben und Arbeiten in Spanien machen.

Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger eine Beschäftigung in Spanien suchen, ist das richtige Arbeitsvisum entscheidend.
Spanien bietet verschiedene Visakategorien an, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Umstände der verschiedenen Antragsteller zugeschnitten sind.
Im Jahr 2023 gibt es mehrere Aktualisierungen der spanischen Einwanderungsgesetze, die Sie kennen sollten.

Arbeitsvisum-Kategorien für Nicht-EU-Bürger:
  1. Hochqualifizierte Fachkräfte: Das „Highly Skilled Professional“-Visum ist für Nicht-EU-Bürger gedacht, die über spezielle Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen, die in Spanien sehr gefragt sind.
    Die Zulassungskriterien beruhen häufig auf einem Punktesystem, das Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Gehaltsniveau berücksichtigt.
    Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihre Fähigkeiten auf dem lokalen Arbeitsmarkt knapp sind und dass ihre Beschäftigung einen positiven Einfluss auf die spanische Wirtschaft haben wird.

  2. Unternehmerische Visa: Spanien fördert aktiv das Unternehmertum und ist damit ein attraktives Ziel für Nicht-EU-Bürger, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten.
    Um ein Unternehmervisum zu beantragen, müssen Sie einen umfassenden Geschäftsplan vorlegen, in dem Sie die Durchführbarkeit und das wirtschaftliche Potenzial Ihres Vorhabens darlegen.
    Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und ein Engagement für die Schaffung von Arbeitsplätzen oder technologischer Innovation in Spanien kann ebenfalls verlangt werden.
    Im Jahr 2023 werden die ersten Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Unternehmergesetz für 3 statt 2 Jahre gültig sein.

  3. Arbeitnehmerüberlassung: Multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Spanien entsenden häufig Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, um in ihren spanischen Niederlassungen zu arbeiten.
    Das Visum für den Mitarbeitertransfer vereinfacht diesen Prozess und ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, die bereits bei dem Unternehmen beschäftigt sind, vorübergehend in Spanien zu arbeiten.
    Das Unternehmen, das den Mitarbeiter sponsert, muss Unterlagen vorlegen, die die Notwendigkeit der Versetzung und die bisherige Tätigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen belegen.

  4. Saisonarbeitskräfte: Für den vorübergehenden Bedarf an Arbeitskräften in Sektoren wie Landwirtschaft und Tourismus können Nicht-EU-Bürger ein Saisonarbeiter-Visum beantragen.
    Dieses Visum erlaubt es ihnen, für einen bestimmten Zeitraum in Spanien zu arbeiten, der in der Regel an den saisonalen Beschäftigungszeitraum gebunden ist.
    Die Antragsteller müssen ein Stellenangebot oder einen Vertrag mit einem spanischen Arbeitgeber vorweisen.

  5. Digitale Nomaden: Im Jahr 2023 hat Spanien eine neue Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Ausländer eingeführt, die von Spanien aus arbeiten möchten.
    Diese Genehmigung ist 3 Jahre lang gültig und bietet ein beschleunigtes Antragsverfahren in nur 20 Tagen.
    Außerdem genießt der Karteninhaber große Steuervorteile, da er nur einen festen Satz von 24% auf sein Einkommen zahlt.

Visumantragsverfahren:

Das Verfahren zur Beantragung eines Visums bleibt weitgehend unverändert, wobei die finanziellen Anforderungen für nicht lukrative Visa aufgrund der Erhöhung des IPREM (ein in Spanien verwendeter Einkommensindikator) aktualisiert wurden.
Der Hauptantragsteller muss 28.800 € (400% des IPREM) nachweisen, 7.200 € (100% des IPREM) für jedes Familienmitglied, das in den Antrag einbezogen ist, und 57.600 € (800% des IPREM) bei der Verlängerung, da die Verlängerung für 2 Jahre statt für ein Jahr erfolgt.

  1. Arbeitsangebot: Nicht-EU-Bürger müssen ein Stellenangebot von einem spanischen Arbeitgeber erhalten, bevor sie ein Arbeitsvisum beantragen können.
    Das Stellenangebot muss den Arbeitsmarktvorschriften entsprechen, einschließlich angemessener Gehalts- und Arbeitsbedingungen.
    Arbeitgeber müssen möglicherweise nachweisen, dass sie sich bemühen, in der EU oder in Spanien einzustellen, bevor sie Kandidaten aus Nicht-EU-Ländern in Betracht ziehen.

  2. Unterlagen: Antragsteller müssen die für die gewählte Visumkategorie erforderlichen Dokumente zusammenstellen.

  3. Einreichung des Antrags: Visumanträge werden in der Regel bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat im Land des Wohnsitzes des Antragstellers eingereicht.
    Das Verfahren kann ein Interview und die Erfassung biometrischer Daten beinhalten.

  4. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für spanische Arbeitsvisa variiert je nach Faktoren wie der Visakategorie und den individuellen Umständen.
    Antragsteller sollten frühzeitig mit dem Antragsverfahren beginnen und mit der Botschaft oder dem Konsulat in Kontakt bleiben, um aktuelle Informationen zu erhalten.

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Spanische Studentenvisa

Praktikumsbestimmungen für Inländer und Ausländer
EU / NICHT EU
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Anforderungen für ein spanisches Kurzzeit-Arbeitsvisum (weniger als 90 Tage)

Um in Spanien für weniger als 90 Tage zu arbeiten, müssen Nicht-EU-Bürger die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es Antragsformular für ein nationales Visum.
  • Legen Sie ein Passfoto mit hellem Hintergrund vor.
  • Einen gültigen Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von einem Jahr und zwei leeren Seiten.
    Bringen Sie einen speziellen Briefumschlag mit, in dem Ihr Name und Ihre Adresse zu finden sind, und füllen Sie den Visumantrag mit diesem Formular
    Während der Beantragung des Visums ist es erforderlich, den Originalreisepass im Konsulat zu hinterlegen, der nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben wird;
  • Nachweis des Wohnsitzes und der Arbeitsgenehmigung für Mitarbeiter.
  • Gestempelter Arbeitsvertrag von der Ausländerbehörde.
  • Strafregisterbescheinigung ins Spanische übersetzt,die Bescheinigung darf nicht länger als 3 Monate gültig sein;
  • Offiziell übersetztes ärztliches Attest in Spanisch.
Anforderungen für ein spanisches Langzeit-Arbeitsvisum (mehr als 90 Tage)

Für Arbeitsverträge, die länger als 90 Tage dauern, sollten Nicht-EU-Bürger die Anforderungen für Kurzzeitvisa beachten und zusätzlich:


Größere Vorteile für ausländische Studenten:
Die jüngste Reform des Einwanderungsgesetzes hat erhebliche Vorteile für Studenten gebracht.
Ausländische Studenten können nun direkt mit ihrem Studentenvisum arbeiten, ohne dass sie zusätzliche Verwaltungsverfahren durchlaufen müssen.
Sie können bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten (statt 20), solange sich die Arbeitszeiten nicht mit den Vorlesungszeiten überschneiden.
Außerdem können sie am Ende des Studiums unabhängig von dessen Dauer eine Arbeitserlaubnis beantragen (im Gegensatz zu den bisher erforderlichen 3 Jahren).

Erhöhung der Selbstständigenquote: Der monatliche Beitrag, den selbständige Ausländer an die Sozialversicherung zahlen müssen, wurde erhöht.
Der Beitrag richtet sich nach dem zu erwartenden Einkommen im Laufe des Jahres, das der Steuerbehörde so bald wie möglich mitgeteilt werden muss.

Für Nicht-EU-Bürger, die in Spanien arbeiten möchten, ist es wichtig, die Anforderungen und das Antragsverfahren für spanische Arbeitsvisa zu verstehen.
Das Land bietet verschiedene Visakategorien an, um den unterschiedlichen Umständen gerecht zu werden.
Wenn Sie die erforderlichen Dokumente zusammenstellen und sich ausreichend Zeit für die Bearbeitung nehmen, können Sie das spanische Arbeitsvisumssystem erfolgreich durchlaufen und die Chancen auf dem dynamischen spanischen Arbeitsmarkt nutzen.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, als EU-Bürger benötigen Sie kein Arbeitsvisum, um in Spanien zu arbeiten.
Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union erlaubt es Ihnen, in Spanien zu arbeiten, ohne dass Sie ein spezielles Arbeitsvisum oder eine Genehmigung benötigen.

Die Registrierung als Einwohner Spaniens ist für EU-Bürger, die länger als drei Monate im Land leben möchten, sehr empfehlenswert.
Damit erhalten Sie ein Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (Meldebescheinigung für Unionsbürger), das als Nachweis für Ihren rechtlichen Status dient und Ihnen Zugang zu wichtigen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen gewährt.

Um sich als Einwohner zu registrieren, benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente:

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes.
  • Nachweis der wirtschaftlichen Selbstständigkeit (z. B. Arbeitsvertrag oder Kontoauszüge).
  • Nachweis der Unterkunft (z. B. Mietvertrag oder Eigentumsurkunde).

Um sich als Einwohner zu registrieren, folgen Sie diesen Schritten:

  • Sammeln Sie die notwendigen Dokumente.
  • Besuchen Sie die örtliche Einwanderungsbehörde oder die zuständige Ausländerbehörde in der Provinz, in der Sie sich niederlassen möchten.
  • Reichen Sie Ihren Registrierungsantrag und Ihre Unterlagen während des Termins ein.

Die Meldebescheinigung bietet mehrere Vorteile, darunter:

  • Zugang zu wichtigen öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen.
  • Nachweis des legalen Wohnsitzes in Spanien, um mögliche rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
  • Vereinfachte Verwaltungsverfahren, wie die Eröffnung eines Bankkontos oder der Erhalt einer spanischen Identifikationsnummer (NIE).
  • Anspruch auf Daueraufenthalt oder Langzeitaufenthalt nach fünf Jahren legalen Aufenthalts.

Empadronamiento ist die offizielle Registrierung von Personen an ihrem Wohnsitz beim örtlichen Rathaus oder Padrón-Büro in Spanien.
Dies ist ein obligatorischer Prozess für alle Einwohner, einschließlich EU-Bürger.
Der Status als empadronado bietet verschiedene Vorteile, darunter den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, das Stimmrecht bei Kommunalwahlen und die Möglichkeit, zu Verwaltungszwecken eine genaue Bevölkerungszählung vorzunehmen.

Ja, empadronamiento, d.h. die Anmeldung beim örtlichen Rathaus, ist für alle Einwohner Spaniens obligatorisch, auch für EU-Bürger.
Sie bietet verschiedene Vorteile, wie das Wahlrecht bei Kommunalwahlen und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.

Um den Empadronamiento-Prozess abzuschließen:

  • Besuchen Sie das örtliche Rathaus oder das Padrón-Büro in Ihrem Wohnort.
  • Legen Sie die erforderlichen Dokumente vor, einschließlich eines gültigen Personalausweises und eines Wohnsitznachweises.
  • Füllen Sie das padrón Anmeldeformular aus.
  • Sie erhalten die Empadronamiento-Bescheinigung, die als offizieller Nachweis für die Registrierung Ihrer Adresse dient.

Die erforderlichen Dokumente für empadronamiento können je nach Gemeinde leicht variieren, aber im Allgemeinen benötigen Sie sie:

  • Ein gültiges Ausweisdokument, wie z.B. ein Reisepass oder ein Personalausweis.
  • Nachweis des Wohnsitzes, z. B. durch einen Mietvertrag, eine Stromrechnung oder ein Eigentumsdokument.
  • Ein ausgefülltes Padrón-Anmeldeformular, das in der Regel im Rathaus erhältlich ist oder von der Website heruntergeladen werden kann.

Ja, wenn Sie Ihre Adresse innerhalb Spaniens ändern, müssen Sie Ihre padrón-Informationen entsprechend aktualisieren.
Besuchen Sie dazu das Rathaus oder das Padrón-Büro in Ihrem neuen Wohnort und führen Sie den gleichen empadronamiento-Prozess durch.

Empadronamiento ist für alle Einwohner erforderlich, unabhängig davon, ob sie einen langfristigen oder vorübergehenden Aufenthalt in Spanien haben.
Wenn Sie vorhaben, länger als ein paar Monate in Spanien zu leben, müssen Sie unbedingt das Empadronamiento-Verfahren abschließen, um Zugang zu verschiedenen Vorteilen und Dienstleistungen zu erhalten.

Empadronamiento ist in der Regel ein kostenloses Verfahren für EU-Bürger.
Es sollten keine Gebühren oder Kosten für den Abschluss der Registrierung anfallen.

Britische Staatsbürger fallen jetzt unter die Kategorie der Nicht-EU-Bürger.
Diejenigen, die sich vor dem 31. Dezember 2020 legal in Spanien aufhielten, können die neue Tarjeta de Identificación de Extranjero (Ausländerausweis) beantragen, um ihren rechtlichen Status und ihre Rechte in Spanien zu behalten.

Ja, Nicht-EU-Bürger müssen ein spanisches Arbeitsvisum und ein Aufenthaltsvisum beantragen, um legal in Spanien arbeiten und wohnen zu können.

Ein spanisches Arbeitsvisum ist eine Genehmigung, die es Nicht-EU-Bürgern erlaubt, legal in Spanien zu arbeiten.
Jeder Nicht-EU-Bürger, der in Spanien arbeiten möchte, ob kurz- oder langfristig, muss ein gültiges Arbeitsvisum erhalten.

Zu den gängigsten Kategorien von Arbeitsvisa für Nicht-EU-Bürger in Spanien gehören:

  • Hochqualifizierte Fachkräfte
  • Unternehmerische Visa
  • Mitarbeiter-Transfers
  • Saisonarbeitskräfte

Um sich für dieses Visum zu qualifizieren, müssen Sie über spezielle Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen, die in Spanien sehr gefragt sind.
Die Berechtigung basiert häufig auf einem Punktesystem, das Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Gehaltsniveau berücksichtigt.

Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Art des Arbeitsvisums, aber im Allgemeinen benötigen Sie einen gültigen Reisepass, einen Qualifikationsnachweis, einen Arbeitsvertrag und andere Dokumente, die für Ihre Visakategorie spezifisch sind.

Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, müssen Sie zunächst ein Jobangebot von einem spanischen Arbeitgeber erhalten.
Dann können Sie Ihren Visumantrag persönlich bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland einreichen.

Die Bearbeitungszeit für Arbeitsvisa variiert je nach Faktoren wie der Art des Visums und den individuellen Umständen.
Es ist ratsam, das Visum rechtzeitig zu beantragen, um genügend Zeit für die Bearbeitung einzuplanen und mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Ja, Nicht-EU-Bürger können ein kurzfristiges Arbeitsvisum für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen beantragen.
Dieses Visum ist ideal für vorübergehende Arbeitseinsätze oder Projekte in Spanien.

Zu den Anforderungen gehören ein gültiger Reisepass, ein Nachweis des Wohnsitzes und der Arbeitsgenehmigung, ein abgestempelter Arbeitsvertrag, ein übersetztes polizeiliches Führungszeugnis und ein offiziell übersetztes ärztliches Attest auf Spanisch.

Zusätzlich zu den Anforderungen für kurzfristige Arbeitsvisa müssen Sie spezielle Formulare für die Aufenthaltsgenehmigung und die befristete Arbeitsgenehmigung ausfüllen.

Ja, in einigen Fällen können Arbeitsvisa in Spanien verlängert werden. Das Verlängerungsverfahren und die Kriterien für die Verlängerung können jedoch je nach Art des Visums und Ihrer individuellen Situation variieren.

In einigen Fällen können Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern mit einem gültigen Arbeitsvisum eine Familienzusammenführung beantragen, um zu ihnen nach Spanien zu kommen.